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Wir haben im Haus einen Wasserschaden: Bad im Dachgeschoss; dort liegt Zuleitung zur Dusche. Zuleitung zweiteilig: Von Mischbatterie geht ein Teilstück unter Estrich; von Hauptanschluss im Ergeschoss geht ein Teilstück Richtung Mischbatterie. Die beiden Stücke wurden durch ein Messingteil miteinander verbunden - gemufft wohl, nicht geschweißt. Allerdings kann ich die Art der Verbindung nicht beweisen, weil nicht vom Fach und das Zwischenteil wurde ausgetauscht und das neue Teil liegt nun verschweißt in der Hausdecke bzw. im Badboden. Im alten Verbindungsstück gibt es einen Riß - ob der bei der Montage entstanden ist oder als der Estrich draufgekiptt wurde oder in Folge einer Dauerspannung (alles extrem straff velegt): das kann wohl niemand endgültig klären. Bezogen haben wir das Haus am 6. Februar 2010; es ist also Gewährleistung zu fordern - dachten wir. Nur: die Installationsfirma sagt: Materialschaden, kein Installationsfehler; daher stellen wir die pure Installation zwar wieder her, stehen aber nicht für die Folgeschäden gerade. Trocknung, Fliesen- und Malerarbeiten gehen auf Deine Kappe, Bauherr bzw. auf die Kappe Deiner Gebäudeversicherung. Ist das tatsächlich so? Haftet die Baufirma nicht auch für die Qualität der eingebauten Produkte? Okay, die Dusche funktionierte etwa 14 Monate einwandfrei, dann gabs einen Wasserfleck, der angeblich auf einen undichten Abfluß in der Duschtasse zurückging - was ich heute bezweifle. Damals - im Juni 2010 - wurde ein Dichtungsring neu eingeklebt. Das wars. Vermutlich hat nur die Nutzungspause den Riß im Verbindungsstück entlastet bzw. zugehen lassen; der Schaden ist tatsächlich älter und vermutlich seit der Erstmontage da - der Estrich auf vier Quadratmetern pitschenass, total gesättigt, hat alles aufgesogen (Gott-sei-Dank ist die Dämmwolle trocken). Kann uns jemand raten? Unsere Gebäudeversicherung ist mittlerweile eingeschaltet; die prüft den Fall. Ach so: Der Schaden passierte am 26.11.11.
mfg Nordhäuser
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Hecky
Administrator
Beiträge: 393
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| 14.12.2011 17:37 |
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Hallo "Nordhäuser",
Zitat Im alten Verbindungsstück gibt es einen Riß - ob der bei der Montage entstanden ist oder als der Estrich draufgekiptt wurde oder in Folge einer Dauerspannung (alles extrem straff velegt): das kann wohl niemand endgültig klären
Nach einer Rohrinstallation wird das ganze Leitungssystem für eine gewisse Zeit mit Wasser abgedrückt. (ca.24Std) Sind Leckagen vorhanden, werden sie dadurch auf jeden Fall bemerkt. Materialfehler und Montagefehler sind hiermit so gut wie ausgeschlossen !
Zitat Bezogen haben wir das Haus am 6. Februar 2010
Der Zeitpunkt eures Einzugstermin könnte eventuell auf ein Frostschaden hinweisen. Der Winter 2009/2010 war zum Teil sehr frostig. War vielleicht zum Zeitpunkt nach der Sanitär Rohinstallation noch Wasser in den Leitungen ?
Zitat Die beiden Stücke wurden durch ein Messingteil miteinander verbunden - gemufft wohl, nicht geschweißt.
Wurde bei euch Verbundrohr, also weisses oder schwarzes PVC/ALU Material verbaut ? War es eine Messing-Schraub-Verbindung oder eine verpresste Muffe ? Ein Foto wäre jetzt von Vorteil.
Gruß Hecky
man(n) gönnt sich ja sonst nichts.
Zuletzt geändert: 14.12.2011 17:39
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Hecky
Administrator
Beiträge: 393
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| 14.12.2011 18:21 |
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Hallo "Nordhäuser",
auf den angehängten Fotos kann man eindeutig erkennen das die Leitung mit 15 bar abgedrückt wurde.(Fotos sind aus meinem Bau-Archiv) Auch nach 24 Stunden darf kein merklicher Druckabfall auftreten. Wer diese Prüfung nach einer Installation nicht ausführt oder zu schnell abbricht kann absolut nicht sicher sein, das alles 100% dicht ist. Nur durch diese Maßnahme kann man einen Materialschaden oder aber einen Installationsfehler ausschließen. Und genau aus diesem Grund muss man in deinem Fall einen Materialfehler ausschließen.
Die Fa. Viega (Viegener) hat im Programm Fittiche die einen Sollwasseraustritt bei Undichtigkeiten aufweisen. Wenn nicht richtig verpresst wurde....was sehr schnell vorkommen kann,entweicht hier der Wasserdruck.
Ich hoffe das bringt euch etwas weiter...
Gruß Hecky
man(n) gönnt sich ja sonst nichts.
Zuletzt geändert: 14.12.2011 18:49
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Vielen Dank. Es ist eben nach knapp zwei Jahren schwierig, die Schuldfrage zu klären. Zumindest anfänglich dürfte die Anlage ohne Probleme gelaufen sein. Wie geschrieben: das Verbindungsstück ist gerissen. Bleibt für mich die - juristische, nicht baufachliche - Frage: Kann sich eine Firma der Gewährleistung entziehen, weil Sie sich auf einen Materialfehler beruft, einen Installationsfehler nicht wahr haben will? Oder haftet die Sanitärbude bzw. der Generalauftragnehmer nicht auch für das angebliche "Qualtätsmaterial", dass sie uns ja mit der Installation bzw. dem ganzen Haus verkauft hat?
Ich bin übrigens irrtümlich in dieses Forum gegoogelt; habe nicht mit IBG gebaut, sondern mit Bau-mein-Haus. Und das schlüsselfertig. Wirklich sämtliche Handwerkerleistungen kommen aus der Hand dieses Fertighausherstellers, selbst die Malerarbeiten. Alle Raten wurden pünktlich gezahlt. Null Kulanz, absolut unbewegliche Firma; dazu Subs aus dem ganzen Osten (was uns beim Kauf verschleiert wurde und wir von einem Freiwalder, also brandenburgischen, Produktionsstandort ausgehen mußten oder sollten). Manche aus Sachsen, manche aus Brandenburg, manche aus Mecklenburg (letzteres gilt leider auch für die Installationsfirma, was zu uns den längsten Weg bedeutet und sicher ein - nicht hinnehmbarer - Grund für diese Trickserei ist). Hatten uns erkundigt, das Stammwerk in Freiwalde besucht und sind trotzdem gelackmeiert. Vorsicht bei Bau-mein-Haus. LG
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Ich vergaß konkret zu antworten: Es ist weisses Leitungsmaterial. Und: Frost kann ich ausschließen. Als der Estrich reinkam, war es noch nicht so bitter kalt. Danach fuhr sofort die Luft-Wärme-Pumpe bzw. die Fußbodenheizung hoch. Trotzdem: Danke für die interessanten Details.
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Hecky
Administrator
Beiträge: 393
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| 19.12.2011 18:38 |
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Hallo Nordhäuser,
Zitat Es ist eben nach knapp zwei Jahren schwierig, die Schuldfrage zu klären. Zumindest anfänglich dürfte die Anlage ohne Probleme gelaufen sein. Wie geschrieben: das Verbindungsstück ist gerissen.
Zitat Es ist weisses Leitungsmaterial. Und: Frost kann ich ausschließen.
Ich finde es gar nicht schwierig die Schuldfrage zu klären.
a) Die Anlage läuft auch bei einer Undichtigkeit der Rohrverbindung, Druckverluste werden nicht bemerkt. b) Laut deiner Aussage wurde bei euch eindeutig Verbundrohr verbaut. Dieses Rohr ist in Meterware (bis 100meter)auf Rolle, das heisst: alle Verbindungen können und sollten ohne Verbindungsstücke mit Ausnahme von T-Stücken (Abzweige)ausgeführt werden. Da bei euch nur zwei Leitungen mit einander verbunden wurden, stellt sich hier die Frage, ob man nicht diese Verbindung auch ohne zusätzlicher Muffe hätte durchführen können ? Jede unnötige Verbindung ist ein Störquelle. c) Eine gesetzlich vorgeschriebene Dichtheitsprüfung (Abdrücken der Leitung mit Wasser,Gas oder Luft) wurde bei euch nicht durchgeführt....sonst wäre der materielle Riss in dem unnötigen Verbindungsstück aufgefallen. Das lässt sich nicht wegdiskutieren!!! Der Testdruck auf der Leitung ist das dreifache vom Betriebsdruck im täglichen Gebrauch
Zitat und das neue Teil liegt nun verschweißt in der Hausdecke bzw. im Badboden.
weisse Rohre "Verbundrohre" kann man nicht verschweißen, und nur Kupferrohre werden "weich" oder "hart" verlötet!!!  
Deine erste Frage mit der Gewährleistung kann am Besten unser Baulöwe beantworten.
Randbemerkung: Eine Muffe verbindet zwei Leitungen, ein T-Stück max 3 Leitungen mit einander.
mfG Hecky
man(n) gönnt sich ja sonst nichts.
Zuletzt geändert: 19.12.2011 19:08
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 20.12.2011 13:16 |
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Hallo, zur Gewährleitung kann ich schon was sagen: nämlich auch dass, was im Vertrag steht. Ein Hausbauer hat eine 5jährige Gewährleistung gem. BGB. Bewegliche Teile (das wären hier Türen, Fenster incl. aller Beschläge) werden meist mit 2 Jahren *bedacht*. Die fest eingebauten Rohrleitungen bzw. Verbindungen, um die es hier geht, gehören m.W. nicht zu beweglichen Teilen. Demzufolge gilt die 5jährige. Ob es Materialfehler, Einbaufehler oder sonstwas war, ist durch Fachleute zu klären.
Als Auftraggeber hat der Bauherr zunächst die Möglichkeit, diesen Mangel schriftlich beim Vertragspartner anzuzeigen. Das ist hier der Fertighaus-Hersteller. Eigenleistung fällt also schon mal raus. Es ist (weil nach Abnahme und Bezug) ein tatsächlich auch so genannter Gewährleistungsmangel.
Ich empfehle: Ein kurzes nachweislich zugestelltes Schreiben...heißt Anzeige Gewährleistungsmangel. Dann läuft die Spirale los. Abwarten ist angesagt. Der Fertighaus-Vertragspartner hat ja zunächst auch nur den Sani-Inst. zu informieren, dass es diese Mängelanzeige gäbe. Welche Ursache das ist und welche daraus folgende Konsequenzen kommen, kann keiner vorhersagen. Dass die Handwerker aus dem Osten kommen, bedeutet überhaupt nichts. mein Maler von nebenan hat auch schon gepfuscht oder falsche Materialien verwendet;-)
Und: Ich empfehle, nichts selbst zu öffnen, zu reparieren oder in eigenem Auftrag begutachten zu lassen. Das ist Sache des Vertragspartners.
Über deinen Ärger wegen der Sub´s kann ich leider nur lächeln. Hast du etwa gedacht, auch nur ein einziger Schlüsselfertigbauer baut mit *eigenen Leuten*?? Sorry, dein Fehler.
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Nochmals Dank. Es hilft mir nur alles nicht so recht weiter. Anders gesagt: Ich werde wohl einen RA mit Spezialisierung auf Baurecht bemühen, denn von der Firma kommt rein gar nichts - die machen auf toter Mann, verstecken sich hinter besagtem "Materialfehler" (übrigens auch deren Versicherung, die derlei Verhalten in einem Schreiben als Baurecht ausgibt). Dann halt auf die harte Tour. Und: Tatsächlich haben wir vor dem Hauskauf ein Fertigungswerk in Freiwalde/Brandenburg besichtigt, wo sicherlich auch unsere Montageteile vorgerüstet und gezimmert wurden (wohl auch für Hanlo in Österreich und eben für Bau-mein-Haus in Dtl.); in den Verkaufgesprächen wurde nur von Firmen-eigenen Handwerkern, von "unseren Handwerkern" usw. gesprochen. Die GF's der Subs sitzen, das weiß ich heute, auch im Generalvorstand, zumindest ist es bei dem Installateuer-Betriebschef definitiv so; Firmen-Design auch aus einer Hand. Also, da hat Bau-mein-Haus schon Energie reingesteckt, um das kleinteilige Ausgründen oder die realen Strukturen zu verschleiern. Zumal wir auch gegen einen Malerbetrieb aus dem Erzgebirge oder so keine Vorbehalte haben. Gegen Ost-Handwerker wollte ich überhaupt nichts gesagt haben; wir leben in Sachsen, sind selbst von Geburt Thüringer und Brandeburgerin. Aber von Plau am See bis zu uns sind es schnell 5, 6 h Fahrt, wenns etwa auf dem Berliner Ring 'dicke' rollt - solche Entfernungen wollte wir mit dem Hauskauf/Bau zu Freiwalde eben gerade ausschließen. MfG
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 22.12.2011 19:24 |
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Hallo, das mit dem Fachanwalt ist natürlich möglich und langfristig klug. Gibt es denn die Materialfehler-Aussage schriftlich? Versicherungen blocken auch gern erstmal ab. Dagegen kann man Widerspruch erheben, eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, dann eine kürzere Nachfrist mit Ankündigung der Ersatzvornahme setzen. Bewegt sich dann noch nichts, weiß der RA sicher weiter.
Macht die Undichtigkeit jetzt Schäden? und seit wann geht das so?
Das mit den Sub´s ist im SF-Bau nun mal so und auch bundesweit (sogar europaweit). Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass sämtliche Leistungen von hauseigenen Handwerkern erbracht werden, ist das eben mit den Montageteilen-Vorfertigungen juristisch in Ordnung. Teilleistungen von X, andere Leistungen von Y, Leistungen vor Ort von Z. *Unsere* Handwerker und *firmeneigene* sind auch wirklich eine ganz weit verbreitete Verkäufer-Floskel. Sorry, sowohl in den neuen Ländern wie in den *gebrauchten*;-)
Aber mein Einwand wegen der Ost-oder West-Handwerker hatte eher mit der Leistung zu tun, nicht mit der Entfernung. (Ich weiß aber, was gemeint ist).
Das Verschleiern oder undeutlich-formulieren oder nicht-konkret-fassen: Das ist doch die hohe Kunst der Vertragsgestaltung! Nicht nur bei Fertighausherstellern oder Bauträgern.
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Der Schaden ist repariert; d.h. ein neues Verbindungsstück montiert, das nun auch hält. Laut Monteur könne man da einen Kleinwagen dranhängen. Wie lange zuvor Wasser in den Estrich gelaufen ist - vermutlich über mehrere Monate. Estrich total gesättigt. Erst danach drückte es an zwei Stellen durch die Decke. Derzeit läuft der Trockner (was unsere Gebäudeversicherung übernimmt, was ja immerhin etwas ist, aber nach meiner Meinung Bau-mein-Haus hätte übernehmen müssen). Dämmwolle blieb - Gott-sei-Dank - trocken. Eine Folie hat das meiste Wasser im Beton gehalten. Die Frage ist nun: Wer bezahlt die Folgekosten wie den Fliesenleger, den Maler und auch eine neue Duschtasse (die alte von unten mit Schimmelbefall). Und: Ja, alles liegt schriftlich vor: ein Brief vom Versicherer des Installateurbetriebes, und der Mailverkehr füllt einen Schnellhefter. Gemahnt ist zweimal mit Fristsetzung. Aber wir setzen da 2011 nicht mehr weiter an. Was fürs neue Jahr. MfG
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 23.12.2011 15:28 |
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Hallo, dann kann ich nichts mehr beitragen. Was jetzt noch möglich sein könnte, sollte wirklich ein Fachanwalt in die Hände nehmen.
Aus Erfahrung (bin ja kein Jurist) weiß ich aber, daß es äußerst schwer ist, mit bereits *bauseits* behobenen Mängeln eine Einigung mit dem vermeintlichen Verursacher bzw. dem Vertragspartner zu finden. Die Gegenseite (welche auch immer) wird sich stocksteif auf die bereits genannte Version beziehen. Ein Gegenbeweis fällt dann oft unendlich schwer.
Ich hoffe, dass es hier leichter geht. Alles Gute für Sie.
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Charly
User
Beiträge: 3
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| 02.02.2012 18:25 |
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Um welche Verbindungsstücke geht es denn? Sind das Verbindungsstücke der Firma Schell?
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Charly
User
Beiträge: 3
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| 02.02.2012 18:29 |
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Wer hat Probleme mit den Verbindungsstücken der Firma Schell? Oder kennt Personen die Probleme haben oder hatten?
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