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milli
User
Beiträge: 5
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| 01.12.2011 11:17 |
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Hallo zusammen,
wir brauchen dringend Informationen zu folgendem Problem:
Wir hatten ein Fertighaus beim Anbieter F. geplant. Es bestand ein "bedingter Vorvertrag", von dem wir fristgerecht zurückgetreten sind. Die Pläne, die uns der Fertighausanbieter erstellt hat, waren niemals unseren Wünschen entsprechend. Korrekturen unsererseits wurden nicht beachtet, sondern weiterhin fehlerhafte und unbrauchbare Pläne erstellt. Auf dem "bedingten Vorvertrag" hat der F.-Mitarbeiter handschriftlich vermerkt, dass eine Berechnung der Pläne erst bei Vertragsabschluss zum Tragen kommt individuelle Nebenabrede).
Nun verlangt der Fertighausanbieter 2000 € für die Erstellung der Pläne....
Da wir weder einen definitiven, verbindlichen Vertrag noch brauchbare Pläne hatten, stellt sich die Frage, ob wir eine solch unzureichende und völlig nutzlose Dienstleistung bezahlen müssen.
Über hilfreiche Tipps und Antworten würden wir uns sehr freuen.
Viele Grüße, Milli
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 01.12.2011 15:43 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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Hallo, das klingt nach klarer Sache;-) -Fristgerecht vom Vertrag zurückgetreten: ist das nachweisbar (gibts die Bestätigung von der Firma)?? -Handschriftlicher Vermerk: Ist der von Euch gegengezeichnet? -Worauf beruft sich jetzt der Ex-Vertragspartner? Schreibt er das? Irgendeine Klausel im Vertrag als Rechtsgrundlage, die evtl. den bedingten Vorvertrag aushebelt?
Ich persönlich würde erstmal auf keinen Fall zahlen. Das wollte ich genau erklärt haben, nämlich das Kleingedruckte.
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milli
User
Beiträge: 5
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| 01.12.2011 15:49 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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Hallo,
ja, es gibt eine Bestätigung der Firma - der Mitarbeiter bedauertre in einer mail unsere Entscheidung... Die handschriftliche Notiz steht oben aufdem Formaular des "bedingten kaufvertrages", in dem Sinne gegengezeichnet ist es nicht von uns, unsere Unterschriften stehen unten. Dort steht auch, dass man zahlen muss, auch wenn man vom Vertrag zurücktritt. Vom Vertrag - wir haben aber keinen verbindlichen Vertrag!
Der Herr von der Verbraucherzentrale meinte auch, wir sollen erst mal nicht zashlen. Leider sind solche Dinge ja nicht über eine Rechtschutzversicherung abgedeckt....
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 01.12.2011 15:52 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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Dann würde ich dabeibleiben: Zunächst nicht zahlen. Und gar nicht reagieren. Die Firma drängeln und begründen lassen.
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milli
User
Beiträge: 5
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| 01.12.2011 15:54 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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...sie haben schon ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Dem haben wir dann den Sachverhalt geschildert und das pdf mit der Notiz beigefügt. Hmmm.....
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 01.12.2011 16:29 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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ein Inkasso? dann hast du bereits Erinnerungen und Mahnungen nicht beachtet. Sorry, so klang das aber nicht in deinem Erstbeitrag.
Es könnte sein, dass der Inkasso das an die Firma zurückverweist, aber eigentlich hat der immer nur die Aufgabe, Geld einzutreiben. Jetzt heißt es abwarten... oder eben nochmals zur VB.
Ich persönlich würde den Vorvertrag bis ins kleinste Detail durchforsten und zunächst nicht zahlen.
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milli
User
Beiträge: 5
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| 01.12.2011 16:32 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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...doch, haben wir beachtet und Einspruch dagegen erhoben. Die haben aber überhaupt nicht reagiert oder sich mit uns in Verbindung gesetzt. Das war im Juni und vor ein paar Tagen kam die Inkasso-Post.... Kann ich Dir den Vertrag mal zumailen? Es ist nur ein DIN A $ Blatt....
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 01.12.2011 17:19 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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das wird nichts helfen, das mit dem Mailen. Ich bin kein Jurist. Deswegen schrieb ich auch: ICH persönlich würde nicht zahlen.
Ich würde dann jetzt die VB-Gebühr zahlen und mir dort eine Beratung holen. Die haben doch RA und Inkasso-Verfahren sind deren täglich Brot.
Ich kenne: Firma verlangt lange nach Kündigung noch Restbetrag für Teil-Leistung XY, die nicht gekündigt worden wäre. Natürlich nicht bezahlt, Schriftverkehr hin+her. Dann Forderungsmangement mit Mahnungen und Androhungen. Dann RA des Forderungsmanagements: Er stellt Verfahren ein. Dann wieder Forderungsmanagment. Ich schließlich: Dann klagen Sie doch bitte. Dann war Ruhe im Karton. So wars bei mir.
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milli
User
Beiträge: 5
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| 01.12.2011 19:34 |
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| RE: Kosten für fehlerhafte Baupläne |
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ok, dann machen wir das auch mal so.....danke für Deine Hilfe!
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