Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumeldenImpressum 


FAQ
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 536 mal aufgerufen
Bei Antworten informieren
 Tips zum Baurecht Sortierung: Alte Beiträge zuerst  
Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

06.09.2011 12:13
Pauschalisierte Vertragsstrafe antworten

Hallo zusammen,
das Wort „pauschalisiert“ bringt der Laie, wie ich anfangs auch, damit in Verbindung, dass er annimmt das alle zusätzlich anfallenden Kosten wegen Verzuges mit dieser Vertragsstrafe „pauschal“ abgegolten wären. Dem ist nicht so ! Das Wort „pauschal“ ist hier etwas irreführend.
Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten während des Verzuges nachweislich höher sind als die vertraglich abgemachte pauschalisierte Vertragsstrafe, können diese geltend gemacht werden. Z.B. höhere Mietkosten, Bereitstellungsgebühren Kredit, Doppelbelastungen, etc.
Fräulein Justizia sieht nicht vor, dass wenn Vertragspartner A seinen vertraglich abgemachten Leistungen nicht nachkommt, B die Zeche dafür bezahlt, bzw. „pauschal“ abgespeist wird. Auch nicht, wenn es so im Vertrag stehen mag.

Bauleiter behaupten dann auch oft gerne, das die Vertragsstrafe mit der Schusszahlung verrechnet wird. Ich würde gleich darauf antworten das Euer Vermieter sich leider nicht dazu bereit erklärt die fälligen Mieten auch erst bei Auszug zu fordern.
Auch gleich Nachfragen wo denn das mit der Verrechnung mit der Schlußzahlung im Vertrag steht! (nirgends, Stand 2009)

Achja aufgepasst, böse Zungen behaupten das die „pauschaliserte Vertragsstrafe“ so manches Mal die komplette Schlußrate aufgefressen hat… dann kann es passieren, das Onkel Sam`s Hütte noch nicht fertig ist aber bereits alles Geld überwiesen wurde. Und schwupp`s ist man wieder in Vorleistung gegangen….



Dieser Beitrag ist unverbindlich. Ich bin kein Rechtsexperte, im Zweifel helfen Bausachverständige und Bauanwälte gerne weiter ....



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 134

22.09.2011 12:36
RE: Pauschalisierte Vertragsstrafe antworten

Laut unseres Rechtsanwaltes darf die "pauschalierte Vertragsstrafe" aufgerechnet werden wenn diese eingetreten ist. Ich habe dies auch so gemacht. Als 10 Wochen Bauzeitenverzug zusammen waren, habe ich eine Aufrechnung(vorher per Einschreiben) an den Stift geschickt und dann von der Rechnung abgezogen.

Der Stift lies mir über den BL ausrichten, das Sie dies nicht gut finden und ich das lassen soll, was ich allerdings verneint habe. Denn es steht auch im Vertrag nichts darüber, das dies erst zum Schluß abgerechnet werden darf.
Ich habe mir auch immer wieder eine Berechnung zusenden lassen, aus der der Verzug hervorging, somit hatte ich eine Grundlage damit die Berechnung auch richtig ist.
Wir haben immerhin 3300€ aufgerechnet. Also schon eine Stange Geld.

Dies hat uns unser Anwalt geraten. Dies soll keine Empfehlung darstellen sondern lediglich als Info dienen.

Gruß

sumi1201



 Sprung  
IP

Xobor Forum Software ©Homepagemodules.de | Forum erstellen