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Dieses Thema hat 13 Antworten
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neu.neu
User
Beiträge: 10

01.09.2011 20:35
Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Hallo,
ist hier noch jemand, der schon die Hausübergabe hinter sich gebracht hat und berichten kann, ob oder wie fair IBG die Vertragsstrafe für Bauverzögerungen (150 EUR pro Woche laut Vertrag) zahlt?

Lieben Dank schonmal für Eure Antworten!



Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

05.09.2011 12:49
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

hallo ich kopiere hier mal ein ausschnitt meines gesamtfazites zu diesem thema rein, welches ich zur zeit bearbeite:

Vertrag:
Erst nach massiven Druck über die Geschäftsleitung war man dazu bereit, die vertraglich nachverhandelte Vertragsstrafe vollumfänglich gutzuschreiben. Man wollte während der Verzugszeit angefallene Weihnachtsferien und Baustopps abziehen. Mit Hilfe meines Anwaltes konnte ich diese Abzüge dann verweigern. 1) waren während der Ferien Handwerker vor Ort zum Arbeiten fertigstellen und 2) Wurden in dieser Zeit neue Arbeiten aufgenommen. Vertragsstrafenabzug wegen angeblicher Baustopps sah mein RA als rechtswidrig an, da die angedrohten Baustopps an sich schon rechtswidrig wären (war bei mir jedenfals so). Trotzdem will ich hier fairerweise feststellen, dass die mir zusätzlich entstandenen Kosten neben der Vertragsstrafe anstandslos und unbürokratisch durch den Stift erstattet wurden. Nach all dem Ärger hätte ich das nicht erwartet.

Nachtrag: Ein Großteil der verhandelten Vertragsstrafe wurde während der Verzugszeit 14 tägig ausbezahlt, der Rest wurde mit der Schlußrechnung verrechnet.

Anfangs wollte der Stift alles mit der Schlußrechnung begleichen, darauf habe ich mich nciht eingelassen, mein Vermieter hat die Miete ja auch pünktlich gewollt und eine Doppelbelastung kam für mich nicht in Frage. Es steht auch nirgends im Vertrag, das die Vertragsstrafe erst mit der Schlußrate zu verrechnen ist.

ICh hoffe geholfen zu haben ...



neu.neu
User
Beiträge: 10

05.09.2011 13:16
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Hallo,
super, schonmal vielen Dank! Das scheint für unseren Fall dann tatsächlich gar nicht so schlecht auszusehen, denn in der Weihnachtszeit wurde bei uns eh nichts gemacht und eine Verrechnung mit der letzten Rate kommt in etwa so hin.



neu.neu
User
Beiträge: 10

06.09.2011 00:50
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Hallo Wodan23,
mir fällt zu Deiner Antwort gerade noch eine Frage auf:
Welche zusätzlichen Kosten neben der Vertragsstrafe konntest Du denn noch geltend machen? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn da gibts bei uns vielleicht auch einiges (insbesondere, da wir die Vertragsstrafe nicht verhandelt haben und sie daher nicht so doll ist)!

Liebe Grüße



Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

06.09.2011 12:17
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

NeuNeu,
ich bitte um Verständnis das ich hier nicht zu sehr ins Detail gehen kann. Es wurden über einige Details Vertraulichkeit vereinbart und ich halte mich auch daran solange die andere Seite sich auch an Abmachungen hält.

Vielleciht hilft Dir dies weiter:

Pauschalisierte Vertragsstrafe


Als Stichwort kann ich noch "Kulanz" für enstandene Unanehmlichkeiten nennen.



neu.neu
User
Beiträge: 10

06.09.2011 19:57
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Vielen Dank und bitte entschuldige meine Frage, mir war nicht bewußt, dass Du die Info nicht gut teilen kannst.



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 134

30.01.2012 21:31
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Servus Neu.Neu,

also was wir gemacht haben. Wir haben einen entstandenen Verzug bei einer der anschliesend kommenden Rechnung in Abzug gebracht und dies dem Stift in einem schönen sogenannten Aufrechnungs Schreiben mitgeteilt.Ware nicht begeistert habens aber akzeptiert.

Soll keine aufforderung sein dies auch so zu machen :-) Uns hats nach einem Gespräch mit unserem Anwalt aber was gebracht

Gruß

Sumi1201



Kathrn S.
Master & Commander
Beiträge: 114


30.01.2012 21:46
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

wir machen das nun auch so ... wir sind jetzt 17 Wochen in Verzug und einen Großteil der Wochen werden wir bei der kommenden Rechnung in Abzug bringen nach Abprache mit IBG ...

Wenigstens macht IBG dabei keinen Terror... wir haben unseren fixen Fertigstellungstermin 07.10.11 (schriftlich) und die Wochen bislang werden uns die kommenden Tage ebenfalls schriftlich in Abzug gebracht.



msasse
User
Beiträge: 7

01.02.2012 18:36
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Hallo,

wir bekamen den Betrag für den Zeitraum 01.10.2010-12.11.2010 EUR 150 pro Woche. Wir konnten allerdings erst am 04.12.2010 einziehen. Diesen noch fehlenden Betrag für den Zeitraum 13.11.2010-04.12.2010 bekamen wir zwar schriftlich zugesagt, jedoch nie gutgeschrieben.

Bei Aufforderung die noch offene GS zu erstellen, sagte man uns diese zu (obwohl diese nicht "komplett gerechtfertigt wäre" unter der Bedingung "Maulkorb".
In der Gutschriftsaufstellung Version IBG war die GS für den noch fehlenden Zeitraum auf einmal komplett gestrichen.

Auch die bereits schriftlich zugesagte Entschädigung von EUR 500 für den Aufwand und Ärgernisse haben wir bis heute, 01.02.2012, nicht bekommen.
500 EUR für so viel Ärger und Aufwand ist sowieso ein Witz. Wir haben quasi als Bauleiter der IBG fungiert. Ob diese ihren BL nur so wenig zahlt für die Betreuung eines Bauvorhaben?

IBG hat sich jedoch Dritten gegenüber geäussert, wir seien für den verspäteten Einzug bereits enschädigt worden. Was ja so nicht stimmt!

Sobald unser Vertragspartner mit einer "Schweigeklausel" in unsere Grundrechte eingreifen will, sprechen wir nicht mehr von Fairness!



msasse
User
Beiträge: 7

02.02.2012 08:22
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Und hier noch ein weiteres kleines Beispiel der Kulanz:

Bei uns wurden die Dachrinnen nicht geliefert. Nach drei Wochen Verzug bestellten wir die Dachrinnen beim Dachdecker. Es entstanden Kosten von EUR 1141,00

Herr GF Büdelsdorf schickte Anfang August 10 seinen Vertreter, Herrn W., der uns versprach, diese Kosten umgehen zurück zu erstatten bzw. die Dachrinnenrechnung zu bezahlen. Dies wurde uns durch die GF Büdelsdorf am 17.08.10 nochmals schriftlich bestätigt.

Am 12.10.10 schickte uns der Herr GF Büdelsdorf seinen zweiten Vertreter, Herrn H., er erkannte die bereits zweifach zugesagte Anerkennung der Rechnung für die Dachrinnen ab. Dann legten wir ihm das Schreiben seines GF vor, in welchem diese ausdrücklich anerkannt war. Widerwillig unterzeichnete er ein Schreiben, und erkannte die Rechnung dann doch an, sprich, diese würde beglichen werden. Sie lag IBG Haus ja bereits Aug 2010 vor.

Die Rechnung hatten wir mittlerweile dem Dachdecker beglichen, der Mann kann ja nicht ewig auf den Betrag warten. Es wäre unfair.

Anfang November 2011 dann, sagte uns IBG Haus die Gutschrift dieses Betrages zu - ABER - Bedinung "MAULKORB"!

Say no more!



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 134

02.02.2012 19:55
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Was heißt Mailkorb ?

Wie sieht das in Worten aus ?

Danke

Sumi1201



msasse
User
Beiträge: 7

03.02.2012 09:27
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Einen Maulkorb - umgangsprachlich: wir sollen über unser Bauvorhaben SCHWEIGEN BEWAHREN ! Unsere Website stört! www.familiesasse.jimdo.com



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 134

03.02.2012 09:32
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

Also doch was ich dachte. Maulkorb übrigens war ein Tippfehler :-)
So so das gibts wirklich



msasse
User
Beiträge: 7

03.02.2012 09:35
RE: Zahlungsmoral bei Vertragsstrafe durch Bauverzögerung antworten

wir haben die Erfahrung gemacht, dass es bei der IBG nichts gibt, was es nicht gibt;-)

und was die IBG bei uns mit Sicherheit nicht konnte, war "Richtig gut gebaut"



Zuletzt geändert: 03.02.2012 09:37
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