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Erstbauer
Master & Commander
Beiträge: 32
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| 25.08.2011 16:26 |
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Da der Stift in der nächsten Zeit nicht daran denkt mit dem Bau zu beginnen, habe ich jetzt das Problem der Baustellenabsicherung.
Mein Grundstück liegt in einem Wohngebiet, und wir haben die Frostschürzen schon ausgehogen (ca. 1m tief). Nun habe ich das Grundstück komplett mit Absperrband eingezäunt, bin mir aber nicht sicher, ob das ausreicht. Ich mag mir gar nicht vorstellen, wenn da jemand reinfliegt.
Kennt sich jemand damit aus? Was muß ich als Bauherr machen um auf der sichern Seite zu sein?
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 25.08.2011 16:50 |
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hatte ähnliche situation, mein bau wurde dann vom stift abgesichert, auf dessen kosten. hoffe geholfen zu haben.
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 25.08.2011 20:44 |
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Hallo, da der Stift bei dir ja schon in Verzug ist seit dem 12.7.2011, könntest du eine Mängelrüge schicken. Diese könnte auch den Hinweis auf den Verzug beinhalten. Du kannst die Situation kurz schildern, aufs nasse Wetter hinweisen und eine kurze Frist zur Mangelbeseitigung/Baustellensicherung setzen. 1 Woche genügt hier, da keine umfangreichen Plan-und Ausschreibungsarbeiten nötig sind. Die Baustelle ist zu sichern. Was innerhalb der Sicherung passiert, ist dann später zu bereinigen. Nach der verstrichenen Frist kannst du das selbst beauftragen. Zaun drum. So sollte es gehen. Wohin? An die GF der zuständigen NL. Die führt verantwortlich die Geschäfte und kann /sollte delegieren.
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 09.09.2011 12:43 |
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ka was ist jetzt rausgekommen ? man hört gar ncihts mehr von dir!
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Erstbauer
Master & Commander
Beiträge: 32
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| 09.09.2011 13:36 |
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Lt. Stift soll die Bodenplatte in der KW 37 kommen - da hoffen wir mal das Beste, gehört hab ich von meier Bauleiterin bis heute noch nix. Ich habe mit meinem Bausachverständigen gesprochen, der meinte dass eine Absperrung mit rot-weißem Absperrband reichen sollte, da die Gruben nicht tiefer wie 1 Meter sind. Ich habe das Band 3 x um das Grundstück "gewickelt", ich hoffe das reicht.
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Hallo,
Flatterband ist als Baustellenabsicherung absolut unzulässig, da es keine Wirkung hat. Um eine Baugrube zu sichern ist Bauzaun oder eine mobile Absturzsicherung (Plastezaun mit Fußplatten) notwendig. Bauzaun auf dem Grundstück oder Plastezaun direkt am Gehweg.
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