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Erstbauer
Master & Commander
Beiträge: 32
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| 22.08.2011 11:33 |
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Weiß jemand, wie man am besten einen Mangel beim Stift rügt und eine Nachfrist setzt? Hat da jemand eine Vorlage, die man auf sein Problem umstricken kann? Es gibt doch bestimmt Textbausteine oder Inhalte die in solchen Schreiben nicht fehlen sollten. Ich denke die Form könnte für den Erfolg entscheidend sein.
Ist bestimmt für all diejenigen interessant, die keinen externen Baubegleiter zur Hand haben.
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 22.08.2011 12:04 |
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Sowas habe ich immer in das bereits erwähnte Baustellentagebuch des Bauleiters reinschreiben lassen. Dann unterschreiben beide, du erhälst einen gelben durchschlag und das ist dann ein offizielles dokument.
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Kathrn S.
Master & Commander
Beiträge: 114
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| 02.09.2011 20:17 |
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wenn es ein solches Bautagebuch gibt.. mein BL meint das hätte es bei IBG noch nie gegeben...
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 05.09.2011 12:38 |
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kann auch Baustellentagesbericht heissen oder ähnlich. ich schau mal nach. wichtig ist doch das protokolliert wird alle unterzeichnen und ihr einen durchschlag erhaltet. und das ist hier unten im süden bei den baustellen die ich kenne bei allen so gewesen!
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 05.09.2011 14:18 |
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Hallo, und wie lange ist der BL schon beim Stift? Ein Bautagebuch ist keine private Bau-Story. Ein Bautagebuch ist der einzige gültige Nachweis über erbrachte Leistungen und zugehörige Termine. Weil dort beide Vertragspartner den tatsächlichen Bauablauf protokollieren. Alles andere ist Planung, schöner Schein, Träumerei oder guter Wille ohne Weg.
Ein Bautagebuch kann mehrere Ordner dick sein oder ein Schulheft A4. Ein Bautagebuch liest sich z.B. so: 5.9.2011 Dachstuhl gerichtet, Zimmermannsarbeiten abgeschlossen. Unterschrift BL/BH 7.9.2011 Dach gedeckt, Restleistungen noch nicht erbracht.Unterschrift BL/BH
Übrigens steht in keinem Bautagebuch, was hätte sollen sein...oder das Warum und Wieso. Dort steht, was fertig ist. Das reicht. Das reicht auch vor Gericht. Jedenfalls im Bauträgergeschäft.
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Kathrn S.
Master & Commander
Beiträge: 114
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| 05.09.2011 18:18 |
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es ist zwar ein Ordner von uns angelegt, in dem die Pläne etc abgeheftet sind, aber ich hab darin noch nichts unterschrieben und den Bauleiter noch nicht einmal auch nur aus Zufall auf der Baustelle angetroffen ... auch die Nachbarn haben ihn noch nicht gesehen ...
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 06.09.2011 07:54 |
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wie bitte ? noch nie den bauleiter gesehen? gibts doch gar nciht! bei uns MINDESTENS alle 2 Wochen ein Termin vereinbart. SO kenne ich das. Im Protokoll wurden dann die zubehebenden Mängel protokolliert und bis wann die entfernt werden müssen. Auch die Fehlleistungen. Es gibt halt Mängel welche alsbaldmöglich entfernt werden müssen, weil z.B. die Gewerke überbaut werden, z.B. Dampfbremse und Mängel z.B. DAchgesimskästen die den Dacharbeiten geschuldet sind aber noch nicht erledigt waren. Für letztere Fehlleistungen habe ich dann immer Einbehalte mit der IBg ausgemacht. Den wo keine vertraglich abgemachte Leistung, da kein Geld (von mir). Ich frag mich gerade habt Ihr jemals kontrolliert ob die Wände gerade oder im Winkel sind? Sind alle Steine richtig gesetzt? Die Dachpappe richtig in Sandwichweise unter der ersten Steinreihe verbaut? Das sind alles Dinge die bei mir schief gelaufen sind. Bei einem anderen Bauherren waren die Wände so schief das der Gipser nicht mehr korrigieren konnte mit dem Maschinenputz! Wer prüft das alles bei Eurem Bau?
Wenn du nicht weist welche Gewerke jeweils dem jeweiligen Handwerker geschuldet sind schau im Vertrag! Das ist wichtig für die Teilzhalungen sonst gehst Du immer in Vorleistung und nimmst den Druck der Leistungserbringung weg. Ich habe die Heizungsinbetriebnahme erst vollumfänglich bezahlt als der Vaillantwerkskundendienst bei mir die Inbetriebnahme und fehlerfreie Funktion bestätigt hat! So stehts im Vertrag! Mir wurde vom Vaillantmitarbeiter persönlich die Funktion der Heizung erklärt und die Einstellparameter. Ich bin überzeugt das wurde bei den wenigsten gemacht....
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 06.09.2011 09:49 |
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Hallo, kein Bauleiter in Sicht? Gibts etwa gar keinen? Das wäre nicht ganz und gar abwegig, denn der Stift ist ja nicht nur ständig auf der Suche nach Unternehmen, sondern wohl auch nach BL. Anders erklärt sich auch nicht, dass während einer Bauzeit von 5-7 Monaten die Betreuer der Baustelle (also die Bauleiter) mehr als 3 wechseln.
Was kann man da tun? Man kann ab jetzt jedes Gewerk vom BL abnehmen lassen. D.h. der BL erklärt mit seiner Unterschrift in deinem Bautagebuch, dass das Gewerk X am Y mangelfrei fertiggestellt und abgenommen wurde. Das reicht. Bei euch wäre das nun der Dachstuhl, also das Zimmermannsgewerk. Der Zimmermann ist fertig und übergibt (evtl. bis auf kleinere oder spätere Restleistungen)sein *Werk* an den Auftraggeber. Der Stift ist hier Auftraggeber für einen Dachstuhl am Objekt *Kathrn*. Die VOB als Vertragsgrundlage der Handwerker verlangt diese Abnahme, also sind Zimmermann und BL gezwungen, eine solche zumindest untereinander schriftlich zu erklären. Der Buchhalter beim Stift (der das Geld festhält) zahlt dem Zimmermann seinen Lohn erst nach dieser Abnahme-Erklärung.
So soll es sein. Wird gemauschelt, kann zumindest der Bauherr eine schriftliche Erklärung vom BL verlangen, dass der Dachstuhl mangelfrei und fertig erstellt ist. Darauf kannst du bestehen. Bei jedem Gewerk! Wie willst du sonst später bei Mängeln in der Gewährleistungszeit oder Diskrepanzen bei Zahlungen oder nur bei unterschiedlichen Ansichten zum Verzug überhaupt etwas belegen? Man kann dir immer erzählen, du hättest den Verzug verursacht...heißt Baubehinderung. Kannst du etwas gegensetzen?
Du solltest das verlangen. Das ist dein Recht. Hattest du nicht auch einen Sachverständigen zur Seite?
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Kathrn S.
Master & Commander
Beiträge: 114
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| 07.09.2011 12:16 |
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in Vorkasse gehen wir nicht nein.. erst wenn die Gewerke geleistet wurden haben wir bislang gezahlt... die Winkel haben wir nachgemessen und auch die Wände stimmen auf den Zentimeter... Wie gesagt die bislang geleisteten Dinge sind gut... nur die Zeit... es zieht sich alles soooo endlos ...
einen Bauleiter haben wir ... mit dem kommunizieren wir auch .. allerdings meist nur per SMS weil der gute Herr nicht erreichbar ist wenn man ihn anruft oder komischerweise immer auf der Autobahn von Berlin, nach Berlin... (dienstags) mittwochs ist immer nur Meeting und am Freitag ist garnichts zu wollen vor allem wenn man einen Rückruf erwartet.
Wie schon gesagt, gibts laut BL kein Bautagebuch oder sonst etwas. Er hätte sich angeblich von allen Gewerken Fotos gemacht. und das reiche aus laut seiner Aussage.
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 07.09.2011 12:22 |
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ich kann nur betonen wie das bei uns abgelaufen ist. wenn du mit der betreuung zufrieden bist, ist ja ok. das muss jeder für sich entscheiden. es verwundert mich doch nur die unterschiedliche vorgehensweise bei der ein und der selbsen firma. meine meiung: wer schreibt der bleibt! wenn es hinterher ärger gab, hab ich das protokoll herausgezogen und als beweisstück parat gehabt.
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Kathrn S.
Master & Commander
Beiträge: 114
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| 07.09.2011 12:24 |
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ich werde mal den Arbietskollegen meines Mannes fragen, der hier in der nähe mit IBG gebau that (komischerweise 2 Wochen vor Ablauf fertig und ohne auch nur einen einzigen großen Reibungspunkt)
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Habe beim ZDF in der Sendung WISO mal einen Beitrag zum Thema Bauen, Mängel und wer haftet entdeckt. Dort geht es hauptsächlich um rechtliche Dinge wie zb wer wann haftet.
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