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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

03.05.2011 13:10
Der Hausbau endet nicht, Verzug und Fristensetzung antworten

Was tun wenn es am Bau nicht weiter geht?
Ich hatte erst letztens mit einem Leidgenossen ein Gespräch, welcher einen noch größeren Verzug am Bau wie ich selbst hatte. Auch hier hatte ich im wesentlichen den Eindruck, dass dieser Mensch sich einfach seinem Schicksal ergeben hat. Da war von: „Da hat man keine rechtlichen Belange, mit gegangen mit gefangen, mit Gesetzen kenne ich mich einfach nicht aus , usw.“ die Rede.
Man hat das Gefühl, dass einige Bauherren Ihr Haus gekauft haben, wie andere einen Kleinwagen kaufen würden! Hallo ? Man verschuldet sich fürs Leben und nimmt dann alles wie als von Gott gegeben hin? Als Kunde ist man Vertragspartner auf Augenhöhe, kein Opfer !

Es ist nach meinem Kenntnisstand wohl so, dass Selbstvornahme bei Teilgewerken wegen Verzug, trotz Fristensetzung rechtlich problematisch sind, da ein ganzes Bauwerk gekauft wurde und keine Teilgewerke. Der Lieferant könnte ja argumentieren, es u U. doch noch zu schaffen, auch wenn es gerade bei einem Gewerk hapert. Trotzdem kenne ich einige Bauherren die dies mit dem Kopf durch die Wand durchgezogen haben und dies der Werklieferant im nach hinein dann akzeptiert hat um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen… Ich empfehle diesen Weg ausdrücklich nicht, aber wer`s nicht lassen kann…..
Was sollte man jedem Falle aber tun, wenn`s am Bau nicht mehr vorangeht?
Am wichtigsten ist Fertigstellungsfrist setzen, per Einschreiben. Man muss später im Falle des Falles nachweisen können, dass man mit den gegebenen Umständen nicht einverstanden war! Ohne schriftliche Fristsetzung könnte einem das immer unterstellt werden. Da helfen mündliche Absprachen im Nachhinein überhaupt nichts.
Die Frist muss in jedem Fall plausibel sein, am besten von einem Bausachverständigen ermitteln lassen, bloß keine anfechtbare Willkür nach gut dünken! Falls vorhanden, kann man sich zusätzlich auch einem alten Bauzeitenplan bedienen, den man dann aktualisiert hat.
Wenn Frist abgelaufen ist, muß man Nachfrist setzen, per Einschreiben. Auch dies wird später bei evt. Streitigkeiten als Beweis dienen.

Ob nach abgelaufenen Fristen dann vom Vertrag zurück getreten wird, was durch aus möglich ist, sei jedem selbst überlassen. Desweiteren kann man die vertraglich vereinbarte Verzugsstrafe einfordern. Nicht darauf einlassen, dass diese mit der Schusszahlen verrechnet wird. Man sollte in jedem Falle folgende Überlegung anstellen: Reicht die Restbausumme+ evt. Bürgschaft dazu aus um den Bau selbst fertig zu stellen? Oft wird die Antwort Nein sein, weil ein vertraglich vereinbarter Zahlungsplan auch als Gott gegeben hingenommen wurde, anstatt so früh wie möglich zu prüfen (zu lassen) ob dieser Zahlplan geltendem Gesetz entspricht. Entspricht er diesem nicht, könnte der Zahlungsplan umgestellt werden. Der Gesetzgeber formuliert unmissverständlich, dass eine „unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers“ nicht akzeptiert werden muss BGB § 307. Der Gesetzgeber stellt klar, dass ein Bauherr nicht vorleisten muss, oder ganz einfach: Erst die Leistung, dann das Geld.

Auch bei diesem Beitrag übernehme ich keinerlei Gewähr. Ich übernehme keine Haftung und garantiere auch nicht die inhaltliche Richtigkeit! Das Geschrieben entspringt meinem Laienwissen und soll als Gedankenanstoß dienen. Ich bin weder Rechtsanwalt noch Bausachverständiger, nur ein leidgeprüfter Bauherr. Solltet Ihr Probleme haben wendet euch bitte an solche Fachkräfte bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 134

03.05.2011 13:17
RE: Der Hausbau endet nicht, Verzug und Fristensetzung antworten

Dem kann ich nur Zustimmen. Prüft den Zahlungsplan und die pauschalierte Entschädigung und verhandelt diese entsprechend. Es gibt Bauherrn die haben die pauschalierte Entschädigung auf 350€ die Woche verhandelt.
Und jeden Schriftverkehr per Einschreiben, auch wenn es mühselig ist. Nach Telefongesprächen mit Entscheidungsträgern ein Gesprächprotokoll als Einschreiben verschicken.

Und fragt fragt fragt hier im Forum bevor Ihr was macht oder Unterschreibt........

Gruß

sumi1201



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