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Dieses Thema hat 6 Antworten
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

05.04.2011 13:07
Fertigstellungsbürgschaft antworten

Ich stelle immer wieder fest, das Bauherren nicht wissen ob Sie eine Bürgschaft habe, was das ist, und was zu tun ist.

Hier mal kurz zusammnen gefasst:
1)
Bauträger / Werklieferanten sind verpflichtet 5 % der Bausumme als entweder Bürgschaft anzubieten, oder die BH behalten bis zu Fertigstellung des Bauvorhabens anteilig jeweiliger Teilzahlungsrate 5% der zahlrate als Sicherheit ein, je nach Vereinbarung. Das ist gesetzlich Vorgeschrieben. Einfach mal "Forderungssicherungsgesetz" googlen oder das BGB durchstöbern.
2)
Unser Stift bietet in der Regel diesbezüglich eine Vertragserfüllungsbürgschaft an. Dies kann auch auf der Versicherungs CD-ROM gesichtet werden.
3)
Diese Bürgschaft gibt es nicht automatisch, sondern muss beim Stift angefordert werden, nur eine Bürgschaftsurkunde welche man in eigener Hand hält, ist auch etwas wert.
4)
Die Bürgschaft ist in der Regel UNBEFRISTET !
5)
Die Bürgschaft kommt wie oft angenommen, nicht nur bei Insolvenz zu tragen, Sie kann anwaltlich beim Versicherer (Bürgen) auch eingefordert werden, wenn z.B. der Vertrag mit dem Bauträger gekündigt wurde und es erwiesen ist, dass die erforderliche Restbaussumme für die noch zu erbringende Leistung nicht ausreicht.

Wie immer sind diese Angaben ohne Gewähr, ich übernehme keine Haftung und garantiere auch nicht die inhaltliche Richtigkeit!Das Geschrieben entspringt meinem Laienwissen.
Im Zweifel rate ich das Gespräch mit einem Fachanwalt für Baurecht, einem Bausachverständigen oder dem Verbraucherschutz zu suchen.



Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

05.04.2011 14:18
RE: Fertigstellungsbürgschaft antworten

ich korrigiere zu 2)
Fertigstellungsbürgschaft, NICHT Vertragserfüllungsbürgschaft!



Dagoos
Master & Commander
Beiträge: 414

08.04.2011 11:28
RE: Fertigstellungsbürgschaft antworten

Besagte Urkunde wird dann von der entsprechenden Versicherung zurück gefordert, wenn sie vom Stift die Info bekommen hat "Haus fertig". Ich hab unsere noch nicht rausgerückt, da die Nacharbeiten ja noch nicht abgeschlossen sind. Bisher kam kein Widerspruch.

Gruß
Dagoos



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 134

08.04.2011 12:26
RE: Fertigstellungsbürgschaft antworten

Man muß die auch unbedingt Anfordern und schauen das man die Police bekommt und nicht ein einfaches Schreiben wie schon hier vorgekommen.
Also ANFORDERN.



sara
User
Beiträge: 7

29.04.2011 11:46
RE: Fertigstellungsbürgschaft antworten

Danke für die Aufklärung.
Ich gestehe, dass ich auch zu denen von dir genannten Leuten gehöre
Gut, dass ich jetzt informiert bin



Erstbauer
Master & Commander
Beiträge: 32

18.08.2011 08:52
RE: Fertigstellungsbürgschaft antworten

Hallo,

als Neuling und Laie weiß ich nicht was Du mit "Stift" meinst.
Kannst Du mich bitte darüber aufklären?



Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279

18.08.2011 10:03
RE: Fertigstellungsbürgschaft antworten

Stift steht für den Bauträger / Werklieferant.



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