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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 28.03.2011 08:08 |
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Ich möchte hiermit nochmals dringend auf folgenden Linnk hinweisen:
http://www.vpb.de/problematische-vertrag...ln.html#ZAHLUNG
Einige aufgeführte Zahlungspläne dürften dem ein oder anderen Häuslebauer bekannt vor kommen. Auch vertraglich fixiert müssen diese aber nicht zwingend hingenommen werden, wenn der BH in die Lage der "Vorfinanzierung" gerät, sprich mehr bezahlt hat als geleistet wurde. Das BGB stellt eindeutig klar: Erst die Leistung, dann das Geld.
Dieser Beitrag ist unverbindlich. Ich bin kein Rechtsexperte, im Zweifel helfen Bausachverständige und Bauanwälte weiter ....
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 28.03.2011 08:12 |
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bei oben genannter Seite findet man auch Einträge zu "5 Tage Zahlungsziel"
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 05.04.2011 12:50 |
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Zahlungen sind nach dem Zahlplan zu richten (oder ähnlich)
Dazu der verbrauchherschutz:
Dadurch wird der Eindruck erweckt, allein der Zahlungsplan bestimme die Zahlungspflichten, ohne durch gesetzlich verbriefte Gegenrechte, die der Auftragnehmer von sich aus zu gewähren hat, beeinflusst zu sein. Das allein reicht aus, um in dem Zahlungsplan eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers im Sinne von § 307 Abs. 2 Ziffer 1 BGB zu sehen.
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sara
User
Beiträge: 7
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| 29.04.2011 12:06 |
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Hallo, das ist super. Genau danach hab ich gerade gesucht. War bei uns gestern ein großes Diskusionsthema aber nun bin ich ja bestens informiert. Vielen Dank dafür
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