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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 05.02.2011 22:11 |
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An dieser Stelle soll ein Bautagebuch über ein Vario XL in Hessen entstehen. Die Wirren der Plannungsphase werde ich nur bei viel Zeit eintragen. Sie sind anscheinend IBG typisch und deshalb auch nichts neues... Vorerst ist die Bauanzeige eingereicht und wir hoffen, dass es nicht zu einem Baugenehmigungsverfahren kommt, welches uns noch mehr Zeit kostet.
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Dagoos
Master & Commander
Beiträge: 414
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| 06.02.2011 16:56 |
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Hallo im Forum, wir haben auch in Hessen gebaut, aber noch das alte Vario XL mit Keller. Wo baut ihr denn (private Mail?)
Gruß Dagoos
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 13.02.2011 23:44 |
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Nach insgesamt 8 Tagen (31.1.-9.2.) Bearbeitungszeit haben wir Antwort vom Bauamt bekommen. Unser Vorhaben liegt innerhalb der Bestimmungen des Bebauungsplanes. Wir haben also das OK. Nun haben wir das Problem, dass die Firma mit dem Slogan RICHTIG GUT GEBAUT nach 6 Wochen immer noch nicht die Statik berechnet hat und somit kein Leistungsverzeichnis absenden kann. Ohne unterschriebenes Leistungsverzeichnis kein Beginn der Bauzeitgarantie. Ist komisch – ist aber so. Des Weiteren gibt es auch keine Ausführungsvorgaben für das Erdplanum und die Frostschürzen, weshalb auch die Tiefbauarbeiten nicht beginnen können. Da können die Ämter noch so schnell arbeiten, wenn die Baufirma langsamer ist, als das Finanzamt und selbst das braucht für eine Steuererklärung nur noch einen Monat.
Am Donnerstag habe ich mit dem Herrn vom Fachdienst Tiefbau der Stadtwerke gesprochen. Ich war schon vor einem halben Jahr bei ihm, um mich zu erkundigen. Jetzt hat er mit erklärt, dass wir eine Zisterne einbauen müssen. Ich hatte das damals als eine Empfehlung verstanden. Versickern würde auch gehen, allerdings nur unter Vorbehalt, weil es in letzter Zeit vermehrt Klagen von Nachbarn gebe, bei denen durch die Versickerung und dadurch steigendes Grundwasser Hausschäden entstehen würden. Unsere Architektin wusste nichts davon. Das Einarbeiten der Zisterne in den Entwässerungsantrag dauert eine Woche. Kann ich kaum glauben, denn für das Verschieben von einem Heizkörper und anderen Kleinigkeiten auf den Plänen brauchen die schon mal 3 Wochen. Wir werden sehen. Ach so und ohne Entwässerungsgenehmigung geht auch nichts bei der netten Baufirma los. Erst wenn die da ist und das unterschriebene Leistungsverzeichnis, geht es mit der Bauzeitgarantie los. Die Genehmigung für das Fällen der Bäume auf dem Baugrundstück dauert ca. 1 Woche. Also bleibt erst mal nichts als Bäume fällen ...
PS: Hallo Dagoos! Ich will ungern meine Mail Adresse veröffentlichen. Wegen Spam usw. Trotzdem würd ich gern mal mit dir Kontakt aufnehmen.Mich würde z.B. interessieren wer dein Bauleiter war. Fällt dir ein wie wir unsere Daten austauschen können?
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admin
Master & Commander
Beiträge: 85
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| 14.02.2011 11:58 |
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Hallo Karlos,
Zitat Ich will ungern meine Mail Adresse veröffentlichen. Wegen Spam usw. Trotzdem würd ich gern mal mit dir Kontakt aufnehmen.Mich würde z.B. interessieren wer dein Bauleiter war. Fällt dir ein wie wir unsere Daten austauschen können?
Für diesen Zweck gibt es die Schaltfläche Private Mails. Diese Funktion benutzt nicht deine E-mail Adresse sondern eine interne.
Gruß Admin
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 21.02.2011 00:16 |
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Der Irrsinn geht weiter. Die Architektin hat mir am 16.02. gesagt, die Dachstatik sei durch den Dachstuhllieferanten immer noch nicht berechnet (Planungsentwürfe wurden am 22.12.2010 an die Baufirma gesendet), deshalb könne auch nicht mit der Berechnung der restlichen Statik begonnen werden. Das Einzeichnen der Zisterne ist der I*G nicht innerhalb einer Woche geglückt. Wie sollte es auch anders sein. Bei so viel Dreistigkeit beleibt nur noch ein Anwalt. Was soll das noch werden? Ich bereue bereits jetzt den Tag, als ich den Verkäufer in unsere Wohnung gelassen habe.
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 21.02.2011 08:56 |
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Hallo, Bitte lassen Sie sich sagen, daß Ihre jetzige Ungeduld vollkommen überzogen ist. Beruhigen Sie sich. Sie wollen doch in den nächsten 20-30 Jahren oder noch länger ruhig und gesund in Ihrem Haus wohnen, oder?
Wenn Sie hier bei verschiedenen Bauherren lesen, wann "Baubeginn" war, nachdem man den Verkäufer ins Haus gelassen hatte...dann sind Sie doch wohl blitzeschnelle! Sicher steht auch in Ihrem Vertrag, dass eine Bauzeit von 6 Monaten vereinbart ist. Das haben Sie akzeptiert und unterschrieben. Leider findet sich nirgends im Vertrag, wann die Bauzeit anfängt. Vor allem, was das ist, diese Bauzeit.
So sindse, die Verkäufer...richtig gut;-(
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Hecky
Administrator
Beiträge: 393
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| 21.02.2011 20:52 |
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Hallo Karlos,
ich kann deine Ungeduld verstehen....das war bei uns genau so. Wann habt ihr euren Bauvertrag unterschrieben ?
Gruß Hecky
man(n) gönnt sich ja sonst nichts.
Zuletzt geändert: 21.02.2011 20:52
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 22.02.2011 07:48 |
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"nach 6 Wochen immer noch nicht die Statik berechnet hat und somit kein Leistungsverzeichnis absenden kann"
Verstehe ich jetzt nicht, was hat die Statik mit dem LV zu tun? Im LV sind doch lediglich die Preise aufgelistet.
Die Statik muss doch dem Bauantrag beiliegen, der hat aber freilich mit dem LV nichts zu tun.
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janreuter
Master & Commander
Beiträge: 429
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| 24.02.2011 09:44 |
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Ich dachte, im Leistungsverzeichnis sind auch die Leistungen genau präzisiert, nicht nur (Grund-)Preise. Und dafür braucht man dann doch die Statik, denn die bestimmt doch einzelne Leistungen, z.B. Dicke des Betons, weitere Eisenträger, Bewehrungsstähle usw.
Grüße, Jan
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 24.02.2011 10:45 |
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sorry ich kann da nicht mehr ganz folgen. ich denke sie haben mit dem stift ein LV erarbeitet. wenn sie damit zufrieden sind, unterzeichnen und weg damit. sollte das aktuelle LV fehlen ist das ein problem, da gebe ich ihnen recht!
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 27.02.2011 11:59 |
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Hallo! Ich komme leider nur am Wochenende dazu hier vorbei zu schauen. Ich will versuchen auf die Fragen zu antworten. In Hessen gibt es die Möglichkeit baugenehmigungsfreie und freigestellte Bauvorhaben gemäß §§ 55 und 56 HBO zu errichten. Gibt es innerhalb einer Frist von 4 Wochen keine Bedenken gegen das Bauvorhaben, welches sich an den Bebauungsplan halten muss, so ist das Bauvorhaben genehmigt. Bei uns hat es keine 4 sondern 1,5 Wochen gedauert. Das Ganze hat wohl auch Nachteile, weil keine eindeutige Rechtssicherheit gegeben ist. Die Statik kann bei diesem Verfahren im Verlauf der Bauarbeiten nachgereicht werden.
Nun zum Leistungsverzeichnis. Fenster, Heizung etc. ist dabei natürlich kein Problem und längst abgesprochen. Aber zum Leistungsverzeichnis gehört auch die Tiefe der Frostschürzen (Steifenfundamente) und die Stärke der Bodenplatte. Ohne die Statik kann hier keine genaue Kostenaufstellung erfolgen.
Auch die Entwässerungsgenehmigung ist durch und am Donnerstag wurden 4 Bäume gefällt.
Für mich laufen die Zinsen seit September 2010. Mit jedem Tag an dem die Isenburger nicht aus dem Knick kommen, entsteht mir ein Schaden. Noch schlimmer ist, dass wir die Kinder nicht rechtzeitig umschulen können. Deshalb werde ich mich nicht länger vertrösten lassen. Auch wenn es keine Regelungen für die Planungsphase im Bauvertrag gibt, können sich die Damen und Herren nicht ewig Zeit lassen. Wer bei denen nicht innerhalb von 5 Tagen seine Rechnung zahlt, bekommt schließlich auch eine Mahnung. Und solch eine Fristsetzung ist auch für Bauherren gegenüber der Baufirma zulässig und notwendig um Schaden gelten zu machen.
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 27.02.2011 12:08 |
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Hallo! Unseren Bauvertrag haben wir Ende Juni 2010 unterschrieben. Mitte August war das Planungsgespräch. Ab dann gab es Verzögerungen von ca. 10 Wochen die durch den DHH Partner und teilweise durch die Isenburger verschuldet waren.
Grüße
Karlos
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 03.03.2011 00:57 |
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Hallo!
Ich habe am 02.03. Rücksprache mit der Architektin gehalten. Das Leistungsverzeichnis soll Freitag bei uns sein. Telefonisch hatte Sie mir zugesagt, dass Sie mit dies per Fax bestätigt. Es ist keine Fax eingetroffen! Nach 17:00 Uhr war niemand mehr zu erreichen. RICHTIG GUT GEBAUT oder RICHTIG GUT VERA.....?
Grüße Karlos
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 03.03.2011 16:00 |
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Hallo, ich wollte mal nachfragen: Wozu brauchen Sie als Bauherr ein LV? Auch für den Bauantrag ist nicht unbedingt eine Statik mit Wärmeschutznachweis oder gar ein LV erforderlich. In vielen Bundesländern erfolgt die Genehmigung auch ohne, muss dann für die Akten nachgeliefert werden. Nennt sich vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Für den eigentlichen Bau braucht man sie aber schon, die Staik mit WS!! Kann es sein, dass die Architektin ganz neu beim Stift ist und Unnötiges/kleinteiliges ganz akribisch macht? So plant und baut der Stift nicht...andere *Bauträger* auch nicht. Da gibts den vereinfachten Bauantrag, die Genehmigung und die 100stel Pläne für die Handwerker. Pauschalpreise lt. Vertrag. Ein LV ist was ganz anderes... Fragen Sie die Architektin, woran sie verzweifelt, weil ihr scheinbar keiner was erklärt...
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 03.03.2011 21:27 |
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Hallo Baulöwe!
Bauantrag und Entwässerung (siehe oben) sind schon längst durch. Im Bauvertrag steht aber, dass die Einplanungsphase (Bestellung der Handwerker)und der Beginn der Bauzeitgarantie erst anfangen, wenn vertragliche Sicherheit herrscht - also bis wir das Leistungsverzeichnis unterschrieben haben. Die Statik ist nun notwendig gewesen, um die Kosten des LV aufzustellen. Ohne Statik kein LV und ohne unterschiebenes LV kein Baubeginn. Wenn das LV tatsächlich morgen ankommt können wir in vier Wochen loslegen. Heute kam übrigens ein Fax - jedoch ohne Fristen und Termine. Man sei schließlich von den Statikern usw. abhängig. Nach BGB ist ein Verweis auf Subunternehmer übrigens unzulässig. Das ist dann das Problem der Isenburger.
Grüße Karlos
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 04.03.2011 08:31 |
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Habe, im Falle des Subunternehmertums denke oder befürchte ich, dass der Stift ohne dieses noch nicht ein einziges Haus gebaut hätte. Es kommt nur auf den Namen des Kindes an. Der Stift selbst hat bei sich ganz bestimmt nicht einen einzigen Handwerker angestellt. Das ist doch bei Firmen, die als Bauträger organisiert sind, das übliche. Vertragsfirmen gelten nicht als Subunternehmer. So ungefähr läuft diese Schiene, natürlich sehr variantenreich;-(
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 07.03.2011 23:19 |
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Hallo!
Das Leistungsverzeichnis ist heute vom DHH-Partner per Einschreiben-Rückschein zur IBG gesendet worden. Wir haben unseres am Sonnabend abgeschickt. Damit läuft die sogenannte Bauzeitgarantie ab morgen. Die Erdarbeiten gehen in ca. 2 Wochen los.
Grüße Karlos
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 09.03.2011 22:34 |
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Hallo!
Ich habe heute mit der Architektin telefoniert. Die Haustechnikplanung ist noch nicht fertig und damit kann die Ausschreibung an die Handwerker nicht erfolgen. In vier Wochen fängt also immer noch nichts an. Denn auch die Ausführungsplanung könne ohne Haustechnikplanung nicht erfolgen. Es beleibt nichts als dort täglich anzurufen.
Aber es kommt noch viel besser. Meine Frau hat heute mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Firma telefoniert. Er ist eine ehemaliger Mitarbeiter, weil er es nicht mehr mit seinem Gewissen vereinbaren konnte viele Familien zu sehen bei denen Monate lang nichts bzw. sehr wenig passiert. Das scheint so schlimm zu sein, dass er seine Telefonnummer ändern musste. Ich hab jetzt langsam richtig Schiss, dass die ganze Sache der Anfang vom Ende ist. Warum nimmt eine solche Firma ständig neue Aufträge an, wenn sie mit den laufenden Bauten bzw. Planungen schon völlig überfordert ist? Schließlich machen die sich damit auch Ihren Namen kaputt. Was sind eigentlich die Anzeichen für eine Insolvenz? Gibt es soetwas bei vollen Auftragsbüchern überhaupt? Alles sehr merkwürdig. Morgen mache ich einen Termin beim Anwalt. Mal sehen, ob der das Verfahren beschleunigen kann oder zum Abbruch rät.
Grüße Karlos!
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 10.03.2011 09:30 |
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Hallo, wenn Sie ein wenig im Internet recherchieren, werden Sie feststellen, dass es durchaus Ähnlichkeiten mit anderen Firmen mit ähnlicher Firmenkonstruktion gibt oder gab. Daß lange oder länger nichts passiert auf vielen Baustellen, ist nicht unbedingt ein Hinweis auf schleichende Insolvenz. Der Gerechtigkeit halber muss man auch erwähnen, dass verzögerte oder verminderte Zahlungsraten von vielen Bauherren eine solche Firma, die ja nach dem abgewandelten *Solidarprinzip* arbeitet, schon durchaus mal an den Rand der Insolvenz bringen kann. Die Leidtragenden sind in aller Regel die Bauherren, die auf unfertigen Leistungen hocken oder den fabrizierten Pfusch auf eigene Kosten beseitigen lassen müssen. Die insolvente Firma wird abgewickelt und trägt einen neuen Namen ein. Weiter gehts. Der häufige Wechsel bei Mitarbeitern und Vertragsfirmen gibt ein deutliches Bild ab. Schließlich gilt es hier, diese Leute in den Ablauf zu integrieren und die, die anderes gewöhnt sind, auf Gleichschritt zu bringen. Außerdem finden sich wirklich gute Handwerker eben zu Recht nur für gutes Geld. Sie selbst meinen, Sie zahlen gutes Geld, berücksichtigen aber nicht, daß auch die gesamte Verwaltung solcher Firmen davon lebt... und oft nicht schlecht. Was für die jeweiligen Handwerker übrig bleibt, kann man sich denken, wenn man weiß, daß immer möglichst Paketverträge geschlossen werden mit entsprechender Rabattierung.
Ich meine in Ihrem Fall, dass es sehr ungewöhnlich ist, welchen Aufwand die Architektin für die Hausplanung treibt. Nun ist es noch die Haustechnik. Die neue, sicher freie Mitarbeiterin, die Ihre Planung zu *erledigen* hat, kennt wahrscheinlich einfach anderes *Planen*. Sie weiß noch nicht, dass man nur in die Schublade greifen muss...und den Rest der jeweilige Handwerker macht. Ein EFH mit Haustechnikplaung...hm. Ein Typenhaus ist ein Typenhaus mit mehr oder weniger Anpassung...örtlicher Anpassung.
Ein Anwalt? Gut. Aber bitte schauen Sie vorher in Ihren Vertrag, was unter Rücktritt vom Vertrag oder unter Kündigung steht. Bauträgerfirmen haben ihre Standardverträge von absoluten Auskennern gestalten lassen. Deswegen läuft das Geschäft ja so gut. War das deutlich?
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 10.03.2011 23:56 |
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Hallo Baulöwe!
Wir waren die 2. Partner der DHH. Für uns war die Lage des Grundstücks entscheidend. So ein Grundstück findet man nicht oft. Durch die Partner waren wir auf den Stift festgelegt.
Ich gebe Ihnen völlig recht. Die bezahlen die Handwerker derart schlecht, dass sich zur Zeit nur weniger finden, die zu diesen Konditionen arbeiten. Diese Bedenken habe ich auch dem Verkäufer vorgetragen, der sagte man könne die Preise durch günstige Materialkosten senken. Das ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Mittlerweile denke ich Miete ist auch nicht schlecht. Allerdings hörten sich die Bautagebücher zum Stift bis Mitte letzten Jahres um einiges besser an. Seitdem ich heute mit einer relativ neuen Architektin gesprochen habe – stellt sich das so dar, als wenn die den Hals nicht voll genug bekommen und ständig Aufträge annehmen, ohne die alten Bauverträge adäquat abzuarbeiten. Darüber hinaus bekommen die zu den Billigpreisen keine Handwerker. Dass wir beim Aldi der Bauunternehmer gelandet sind, ist mir leider zu spät klar geworden. Für die Zinsen, die ich schon jetzt mehr zu zahlen habe, hätte es auch eine Firma sein können, die ihre Partner und Subunternehmer fair entlohnt. Hinterher ist man immer . . .
Grüße
Karlos
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 11.03.2011 09:45 |
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Hallo, Leider kann ich dazu nur nicken. Aber ich schreibe u.a. auch deshalb hier, weil ich hoffe, daß Bauwillige VORHER lesen und sich informieren. Das Informieren vor jeder Unterschrift ist leider weitverbreitet sehr unterentwickelt im Falle der größten Investition und der größten Zinssumme des Lebens.
Ich hoffe, Sie kommen letztendlich doch gut heraus und haben lange Freude an der schönen Lage Ihres Hauses. Die Querelen werden irgendwann vergessen sein, das Haus bleibt.
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Karlos
Super Operator
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| 14.03.2011 02:14 |
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Hallo Baulöwe,
geben Sie doch mal unter YouTube oder google "Bauherr kämpft gegen Mängel von Baufirma" ein. Ein interessanter Bericht über die IBG-Nord. Das kann ja heiter werden.
Grüße
Karlos
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 14.03.2011 10:29 |
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Hallo, na ja, es muß nicht unbedingt so *heiter* werden. Kleinere Katastrophen sind viel häufiger. Für das Minuten-TV eignen sich natürlich die absoluten Horror-Fälle viel besser.
Was dort passiert ist, ist auch nicht eine Besonderheit dieser Firma, sondern es spielen viele Faktoren zusammen (und das kann überall passieren, wo schlecht organisiert wird).
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 14.03.2011 21:11 |
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Hallo Baulöwe!
Der Schaden am Haus mag nicht aus dem Rahmen fallen. Unseriös ist aber wie IBG-Nord den Schaden abwickelt. Finde ich jedenfalls ...
Grüße Karlos
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Karlos
Super Operator
Beiträge: 25
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| 23.03.2011 21:59 |
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Hallo!
Die Erdarbeiten haben am Montag begonnen. Von Seiten der IBG gibt es nach wie vor keinen eindeutigen Termin für den Baubeginn. Es wird immer von Kalenderwochen gesprochen, d.h. übersetzt "Wir wollen uns nicht festlegen, irgendwann im April geht es los." So jedenfalls meine Erfahrung bis jetzt. Nach Aussage der Isenburger liegt alles an der Ausführungsplanung.
Der Rechtsanwalt hat mir interessante Details zum Hausbauvertrag genannt, einige Paragraphen darin sind nicht gültig und können zu Gunsten des Bauherren ausgelegt werden.
Grüße
Karlos
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