|
|
hindi63
User
Beiträge: 10
|
| 10.12.2010 00:22 |
|
|
|
Soweit ich BauGB §11 und §124 bislang verstanden habe, ist für die Erschließung eigentlich die Gemeinde zuständig, die wiederum einen Erschließungsträger beauftragen kann.
In unserem Fall (mehrere angehende Bauherren an einer nur teilweise erschlossenen Straße) möchte die Gemeinde einen Erschließungsträger einschalten, mit dem wir die gesamte Erschließung durchführen sollen (angeblich damit es schneller geht).
Nun meine Fragen: - Welches Mitspracherecht haben wir bei der Auswahl des Erschließungsträgers? - Wenn wir hier eigene Vorschläge machen können: wie und wo finden wir Erschließungsträger? Wer kommt dafür überhaupt in Frage? - Welche Kosten verursacht der Erschließungsträger? Ist das irgendeine Abrechnung nach HOAI? Gibt es einen ungefähren Prozentsatz abhängig von den Baukosten für Straße, Kanäle, Leitungen, Parkplätze, etc? - Wie können wir die Erschließungskosten minimieren? Welchen Einfluß haben wir auf die Wahl der ausführenden Firmen hinter dem Erschließungsträger?
Ich bin dankbar für jede kleine Antwort oder Erfahrung auf diesem Gebiet.
| | |
|
baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
|
| 10.12.2010 09:32 |
|
|
|
Hallo, was bedeutet "gesamte Erschließung"? Um welche Medien handelt es sich? Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, Straße...um nur die gängigen zu nennen.
Eine Gemeinde kann das in ihrer Satzung beschließen. In aller Regel schreibt die Gemeinde die Arbeiten aus und beauftragt dann den "passenden". Ich denke nicht, dass ein Grundstückseigentümer hierbei (bei der Vergabe) ein Mitspracherecht hat. Sie können beim Bauamt Ihrer Gemeinde erfahren, wie das alles abläuft. Das öffentlich-rechtliche.
Ihre anderen Fragen sind zu allgemein und umfassend. Da passt leider jede Antwort...und evtl. stimmt dann keine.
Würde ICH nochmals bauen, würde ich mich freuen, wenn die Gemeinde mir diese (ätzende, zeitraubende und schließlich viel kostspieligere) Variante der eigenen Suche und Vergabe abnimmt. Wenn man vorher wüßte, was der Spaß am Schluß kostet, würde man von Beginn an die Finger davon lassen.
Aber lesen Sie, wie es anderen ergangen ist.
| | |
|
totti
Master & Commander
Beiträge: 532
|
| 10.12.2010 10:13 |
|
|
|
Den Satz find ich gut :
"Für die Erschliessung ist die Gemeinde zuständig" .... rüschdüsch .... aber löhnen dürfen es die Bauherren ^^ .... bei uns wurde das auch von einem "externen Unternehmen" gemacht , praktischerweise hat der dann auch gleich auf unserem Grundstück weitergemacht. (die Gemeinde legt bei uns nur 1m aufs Grundstück .... von da ab ists dann Bauherrensache wie es ins Haus geht)
Erschliessungskosten kann man eigentlich immer auf der Gemeinde erfragen. Bei uns gings einfach nach Grundstücksgröße. Sprich : Grundstück ist 500 qm groß = 500 x Faktor X für Wasser / 500 x Faktor y für Abwasser usw.
Die anderen Anschlüsse (Strom zB.) konnten wir direkt bei der E.XX erfragen , hier gabs ein Bauherrenbüro das dafür zuständig war .
@ Baulöwe : Bei vielen deiner Beiträge vermisse ich so einen schicken "Danke Button" den man dafür mal drücken könnte ^^
Es gibt zwei Möglichkeiten Karriere zu machen : Entweder man leistet wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß.
Danny Kaye 18.01.1913 - 03.03.1987
| | |
|
baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
|
| 10.12.2010 14:24 |
|
|
|
Hallo, dann nehme ich den eben einfach so. Ohne Button. Danke! Graue Löwen vom Bau haben schon sooo viel kommen und gehen sehen, warum sollten die das nicht "verraten"?? Und haben selbst Fehler gemacht trotz der "Löwen-Karriere" ...
| | |
|
hindi63
User
Beiträge: 10
|
| 11.12.2010 03:24 |
|
|
|
Schon mal danke für die ersten Antworten.
@Baulöwe: vielleicht hab ich mich etwas mißverständlich ausgedrückt. Hier eine genauere Erläuterung:
Es handelt sich um eine Sackgasse am Ortsrand, die seit 25 Jahren einseitig bebaut ist. Die bisherigen Streuobstwiesen auf der anderen Straßenseite sind jetzt endlich zu Bauplätzen umgelegt worden (das Umlegungsverfahren ist abgeschlossen, ein Bebauungsplan liegt vor). Die Sackgasse soll jetzt im Rahmen der Erschließung umgebaut werden (neue Wendeplatte und Parkstreifen) und die umgelegten Streuobstwiesen müssen als Bauplätze angeschlossen werden (Kanal, Wasser, Strom, Telefon).
Nächste Woche hat die Gemeinde uns (also die Eigentümer und Bauherren) zu einem Informationsabend eingeladen, wo die Erschließung erläutert und ein möglicher Erschließungsträger vorgestellt werden soll. Mündlich wurde uns schon mitgeteilt, daß wir Eigentümer die Erschließung möglichst selbst in die Hand nehmen sollten, um den Vorgang zu beschleunigen.
Um nicht völlig blauäugig in diesen Infoabend zu laufen und uns womöglich eine Story vom Pferd auftischen zu lassen ("falls Sie nicht zu diesem Termin erscheinen können, schicken Sie bitte einen Bevollmächtigten" hört sich für mich an als ob dort eine Entscheidung gefällt werden soll), möchte ich einfach möglichst viel darüber wissen, was da auf uns zukommen kann und wie weit wir mit entscheiden können. Es gebt ja wohl dabei um einiges Geld.
Zuletzt geändert: 11.12.2010 03:27
| | |
|
baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
|
| 12.12.2010 18:36 |
|
|
|
Hallo, Ahhhhja, ein Info-abend...wie nett. Keinesfalls werden bei kommunalen Infoabenden Entscheidungen gefällt. Sicher sollte man gut vorbereitet sein und vor allem wissen, was man überhaupt fragen könnte. Denn wer nichts weiß, kann auch nichts fragen.
Die Streuobstwiesen kommen weg? und EFH hin? Eigentlich müsste ich jetzt sagen: Dann soag i nix meh... Hmm, aber gebaut wird immer, seit Urzeiten, warum nicht nächstes Jahr? Aber schade um Streuobstwiesen ist es immer...überall.
Ich würde mir so viel wie möglich mitschreiben an dem Abend, Infos mitnehmen und keinesfalls irgendetwas gleich dort unterschreiben. Was die Bevollmächtigung angeht, will die Kommune einfach, dass sie ihrer Informationspflicht nachgekommen ist...mit diesem Abend.
Welche Erschließung aber nun kommunal erfolgen soll, wissen wir alle, die hier mitlesen, aber noch nicht;-) Alles? Nur die Straße? Auch alle Medien?
Kann es sein, dass die Sackgasse zu einer "neuen" Privatstraße mit Wendeplatz "umgelegt" wird? Wenn das das Ziel der Kommune ist, macht sich Einigkeit der zukünftigen Bauherren/Eigentümer dieser Straße schon erforderlich. Ich kenne es aus versch. Bundesländern so, dass Sackgassen oder Stichstraßen dann keine öffentlichen Straßen mehr sind, sondern mit der Baumaßnahme ins anteilige Eigentum der Anlieger übergehen.
Hören Sie also gut zu! Kennen Sie Ihre kommunale Satzung? Die übers Bauen? Dort sollte das drinstehen...wie arme Kommunen an Geld kommen;-)
Und berichten Sie uns, was rausgekommen ist.
| | |
|
hindi63
User
Beiträge: 10
|
| 12.12.2010 23:13 |
|
|
|
Danke für die Hinweise :-)
Ich werde so gut wie möglich zuhören. Mal sehen was die zu erzählen haben und was die Satzung dazu sagt.
| | |
|
hindi63
User
Beiträge: 10
|
| 26.02.2011 01:27 |
|
|
|
Ich wollte doch erzählen, was raus gekommen ist. Kurz gefaßt: bis jetzt noch nichts 
Die haben erstmal erklärt, daß erschlossen werden muß und sie eigentlich dafür zuständig sind. Aber da sie zuviel zu tun haben, werden sie in 2011 nicht dazu kommen, weshalb sie einen Erschließungsträger vorschlagen. Sie würden dann einen Vertrag mit ihm machen, und er müßte dann mit allen Beteiligten wiederum einen Vertrag machen, und nur wenn alle einverstanden sind, käme die Erschließung mit dem Träger überhaupt zustande ... (also ich hätte das als Drohung verstanden)
Es wurde uns dann noch schmackhaft gemacht, weil der Träger ja viel schneller sei, schon einige Erschließungen für die Stadt durchgeführt habe und es viel günstiger machen könne als die Stadt ... (und wovon kauft der seine Brötchen?)
Der Träger hat uns dann erklärt, worum er sich alles kümmern wird: Änderung an der Straße, Parkstreifen, Wasser und Abwasser, Strom und Telefon, Graben für die Oberflächenwasserabführung, Ersatzbäume für Streuobstwiesen und noch ein paar landschaftliche Gestaltungen ...
Im Januar wollte die Stadt den Vertrag mit dem Träger ankurbeln. Da wir bis letzte Woche noch nichts von ihm gehört haben, habe ich ihn angerufen. Er hat aber bisher noch nichts von der Stadt bekommen. Wird das wieder so ein lang gezogenes Trauerspiel wie die Baulandumlegung? ... (dafür haben sie jetzt vier Jahre gebraucht) 
Zuletzt geändert: 26.02.2011 01:28
| | |
|
hindi63
User
Beiträge: 10
|
| 01.07.2011 00:47 |
|
|
|
Unglaublich aber wahr: nach 6 Monaten hat es unsere Stadt endlich geschafft, den Vertrag mit dem Erschließungsträger zu erstellen Gemäß der Besprechung am 15.12.2010 hätte die Erschließungsmaßnahme inzwischen fertig sein sollen ...
Jetzt sollen wir also mit dem Erschließungsträger den Kostenübernahmevertrag unterschreiben. Es liegt eine Kostenschätzung bei. In unserem Fall ist ja schon eine Straßenseite erschlossen und seit über 25 Jahren bebaut. Aus anderen aktuellen Baugebieten unserer Stadt wissen wir, daß die Kosten bei vollständig neuer Erschließung etwa bei 100€ pro qm des Baugrundstückes liegen.
Und nun ratet mal, wo unsere Kostenschätzung gelandet ist? Bei sage und schreibe 110€ pro qm !!!
Nachdem wir fünf Eigentümer der 8 Baugrundstücke jetzt erstmal protestiert haben, hat die Stadt angekündigt, sich die geplanten Kosten vom Träger erstmal erläutern zu lassen. (Sinnvollerweise hätten sie das doch schon vor der Vertragserstellung machen sollen?)
Die dicksten Posten sind "Ausgleichsfläche" und "Rigolenversickerung". Ich habe inzwischen gegoogelt, wie sich diese Punkte berechnen, komme aber damit noch nicht klar: die Berechnung für Ausgleichsflächen habe ich bislang halbwegs verständlich und für ähnliche Bebauungspläne nur in Bayern gefunden. Wo finde ich entsprechende Texte für Baden-Württemberg? Zur Versickerung habe ich http://www.ikz.de/1996-2005/1999/24/9924027.php gefunden. Mal abgesehen davon, daß die Formeln recht komplex sind, gilt das auch in Baden-Württemberg?
Wer hat mir ein paar hilfreiche Tipps?
Ach ja, eine meiner Anfangsfragen ist in der Kostenschätzung beantwortet: Der Erschließungsträger berechnet sich nach HOAI mit etwa 12,5 Prozent der Projektkosten. Und die Sackgasse bleibt öffentlich (wird also kein Privateigentum). Und die Ausgleichsfläche (eine unbebaubare Wiese im Stadtrandbereich, außerhalb des Bebauungsplanes weil dort angeblich die Fläche nicht reicht) läßt sich die Stadt mit 50€/qm vergolden (ohne daß wir dafür Eigentümer werden), vergleichsweise ist eine unbebaubare Wiese im Stadtbereich schon für etwa 30€/qm zu kaufen. Und von jedem Grundstück werden etwa 32qm wegen der Rigolenversickerung nicht nutzbar sein.
Zuletzt geändert: 01.07.2011 01:04
| | |
|
baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
|
| 01.07.2011 09:09 |
|
|
|
Hallo, wirklich fast unglaublich, aber Ihr hängt ja wohl am Köder, oder habt Ihr eine Alternative? Was das Grundstück angeht, nicht. Was die Stadt angeht, nicht. Was die Erschließung angeht, auch nicht. Was das Angebot des Erschließungsträgers angeht...läßt sich Eure Stadt denn immer nur ein Angebot machen? Gibts keine öffentliche Ausschreibung? keine Submission? Das bei Euch klingt eher nach etwas, was in einer anderen Stadt nach *Debuschwitz* klingt. In südlicheren europäischen Ländern nennt man das noch anders.
Fragt doch mal die Stadt, warum es dieser Erschließungsträger sein musste. Einer, der nicht nachvollziehbare Angebote macht. Nun, wo der Bürger protestiert, geht die Stadt her und will das Angebot/Vertrag prüfen. Ganz toll.
Ein Tiefbauer für städtische Aufträge darf nach HOAI anbieten, aber kennt Ihr denn die Honorarzone, in der gebaut wird? Zwischen I und V liegen Welten, auch bei Verkehrsanlagen/Straßen/Erschließung ...
Woher kommen die 12,5%? Welche Projektkosten sind das? Schau doch mal in die HOAI 2009, Volltext, da steht, was darf.
Die Fläche der Rigolenversickerung auf Ihrem Grundstück ist schon nutzbar. Die Frage ist nur, wozu.
| | |
|
hindi63
User
Beiträge: 10
|
| 01.07.2011 16:43 |
|
|
|
Tja, eine Ausschreibung für das Projekt macht ja dann der Erscghließungsträger. Aber zur Findung des Erschließungsträger hat es meines Wissens keine Ausschreibung gegeben ... ("der hat ja schließlich schon mehrere Projekte in der Stadt gemacht")
Ein bißchen riechen tut das schon die Schwaben nennen das dann Vetterles-Wirtschaft speziell im Raum Stuttgart ist dafür die Maultaschen-Connection zuständig 
Wer kann mir weitere Antworten liefern?
| | |
|
|
|
|
|
|