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Pittechno
Master & Commander
Beiträge: 66
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| 24.11.2010 14:17 |
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| RE: Komforthaus Hunsrück, Neu Isenburg |
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Hallo zusammen,
Danke für den Tipp. Alle Mahnungen habe ich per Einschreiben (Fristen und Nachfristen) verschickt. Die letzte Nachfrist ist am 25.10.2010 abgelaufen.
Wie ist das auf der Bauträgerseite, muss er auch alle Schreiben per Einschreiben zukommen lassen?
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Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 279
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| 24.11.2010 16:31 |
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| RE: Komforthaus Hunsrück, Neu Isenburg |
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ich denke von "müssen" kann keine rede sein, du "musst" ja auch nicht, das ist dein eigeninteresse, da die belege des einschreibens die du als beweis dann hast, rechtskräftig sind ...
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 24.11.2010 17:59 |
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| RE: Komforthaus Hunsrück, Neu Isenburg |
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nö,Pittechno, der muß das nicht. Das ist eine reine Vorsorgemaßnahme Deinerseits. Wenn der Bauträger Dir was sehr wichtiges (für ihn) zuschicken will, wird er sicher entspr.vorsorgen.
Schließlich wirst Du irgendwann in dem Rechtsstreit aber mal belegen müssen, was Du bzgl. der Arbeiten (Mangelbeseitigung) unternommen hast. Bauträger mit allen möglichen Namen meinen meist, auf der sicheren Seite zu sein und lassen sich Zeit mit dem Weichkochen ihrer Bauherren. Leider lassen sich das noch viel zu viele gefallen.
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Pittechno
Master & Commander
Beiträge: 66
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| 25.11.2010 19:52 |
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| RE: Komforthaus Hunsrück, Neu Isenburg |
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IBG wird immer dreister.
Jetzt schickt IBG schon eine Rechnung für eine Leistung, die zum 1. Mangelhat zum 2. nur zur 50% ausgeführt wurde. 
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 27.11.2010 15:17 |
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| RE: Komforthaus Hunsrück, Neu Isenburg |
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Hallo, der Stift hat ja diverse Abteilungen. Die Buchhaltung im warmen Büro kann nicht sehen, ob die Leistung bundesweit fertig und mangelfrei ist. Die muß sich darauf verlassen, dass die Angaben der Bauleitung korrekt sind. Denn erst nach dieser *Freigabe* wird eine Rechnung erstellt. Sie als Bauherr wissen und sehen jedoch, wie es tatsächlich ist. Was den BL geritten hat, diese Leistung als fertig und abgenommen zu sehen und zur Rechnungslegung anzuweisen, weiß nur der BL allein. Sie sollten das schriftlich und nachweisbar dem Stift mitteilen. 2-3 zusätzlich angehängte Fotos drücken sicher auch mehr aus. Damit stellen Sie auch deutlich klar, daß Sie sehr wohl bereit sind, zu zahlen...so wie im Vertrag vereinbart. Sicher steht der schöne Satz auch in Ihrem Vertrag...*wenns fertig und o.k. ist, wollen wir Kohle sehen*...
Ja, dann!
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