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Dieses Thema hat 157 Antworten
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casatopo
User
Beiträge: 2

16.08.2010 14:46
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

...bei uns wollte der STift 5.800 Euronen für die Erdarbeiten und ein lokaler Anbieter kann uns das für 2.900 EUR machen. Fein, Angebot angenommen,heute bedauern wir es. Der Stift drückt mal ganz verträumt das Risiko der Erdarbeiten dem Bauherren aufs Auge. Der lokale Anbieter ist nicht in der Lage, die Erdarbeiten nach Bodengutachten auszuführen (warum auch immer). Hat die Mutterbodenschicht nur 35 cm abgetragen anstelle von 80 cm, hat keinen Schotter + Sand eingefüllt, sondern Bauschrott. Anwalt sagt: Einschreiben + 3-Wochen-Frist setzen und wenn er bis dahin den Vertrag nicht erfüllt, muss er den Mist auf eigene Kosten wieder ausbauen. Ist zwar unangenehm, das schlimmste aber ist: Die 5-Monats-Frist vom Stift begann am 6.8. Durch diese Erdarbeiten-Katastrophe verzögert sich der Baustart jetzt aufs Unbestimmte, ggf. droht Baubehinderung. Und wer trägt derweil die Kosten für die Miete Baustromkasten, Zinsen, ggf. Entschädigung für den Stift wg. Baubehinderung, Preiserhöhung unserer Fertiggarage ab März 2011 (der Preis gilt nur bis März, bis dahin werden wir aber ggf. nicht fertig)..... ?? Natürlich wir, und das wird teurer als das Angebot vom Stift.

Wir hatten letzte Woche einen Beratungstermin bei einem Berater von vpb (Verband privater Bauherren). Zum Thema Erdarbeiten meinte der nur: der Stift setzt die Erdarbeiten-Preise absichtlich so hoch, damit keiner das Angebot vom Stift annimmt. Der Stift ist fein raus aus der Haftung und der Bauherr hat das Problem an den Hacken.

Ciaoi,
Christina



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

16.08.2010 19:24
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo,
mit seiner Aussage mag der Berater vom VPB nicht falsch liegen. Das ist aber allgemeines Procedere am Markt. Dass der Bauherr den billigen oder gar billigsten Anbieter beauftragt, kann man auch beim schlechtesten Willen nicht dem Stift anlasten.
Der Stift hat also dem Bauherrn nichts aufs Auge gedrückt.
Ein Bauherr, der Eigenleistungen aus dem Paket herausnimmt, trägt in jedem Gewerk das Risiko der Schlechtleistung.

Leider muss ich auch hier wieder ganz umsonst raten:
VORHER solche Leute wie die vom VPB oder DEKRA oder TÜV oder GTÜ oder private Sachverständige mit ins Boot nehmen.
Aber wie kriegt man das VORHER vorher an den Mann?




sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

14.09.2010 19:58
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Sooooooooo....und weiter gehts.
Heute war endlich Spatenstich. Unser alter Bauleiter hat gekündigt und wir haben einen neune bekommen. Dadurch gabs leider ein paar Verzögerungen und die Rohbauer waren in den Bauferien. Heute war der Bagger da und hat mit den Erdarbeiten begonnen. Wir haben unser Angebot von Stift-Haus genommen und dem Erdarbeiter vor Ort vorgelegt und mit Ihm vereinbart das er die Arbeiten identisch zu Stift ausführen muß. Und trotzdem war er um die Hälfte günstiger.
Was mich noch interessieren würde. Baubeginn laut Stift war 16.08.2010 also das Ende ist somit 16.01.2011.
Jetzt beginnt der Bau aber erst zum 14.09.2010. Wie verhält sich das wenn es jetzt zu witterungbedingten Verzögerungen kommen würde und der Termin im Januar nicht eingehalten werden kann ? Weiß das jemand ?

Ich gehe nicht davon aus aber interesieren würde es mich auf jeden Fall.

Bald neues von der Baustelle

Gruß



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

15.09.2010 08:17
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo,
Glückwunsch zum Baubeginn bzw. zum ersten Spatenstich!
Wie das mit den Verzögerungen und dem Streit darüber ist, sollte eigentlich in Ihrem Vertrag stehen. z.B. so: Für den Fall, daß die vertragliche vereinbarte Bezugsfertigstellung aus Gründen, die der Stift zu verantworten hat, nicht zum 16.01.2011 sichergestellt werden kann, wird eine Vertragsstrafe von X € pro Tag/Woche/Monat fällig.
Andersherum bedeutet das nun, dass man für Schlechtwetter nichts ersatzweise bekommen kann.
Hilfreich und ganz einfach von jedem Bauherrn empfiehlt sich auch hier die Führung eines Bau-Tagebuchs. Ein jeweils aktueller Vermerk über das Wetter in der XX. Kalenderwoche erspart späteres Recherchieren im Internet.
Wenn das Dach/ US-Bahn drauf ist und die Fenster drin sind, arbeitet jeder Handwerker "drinnen". Das kennen die auch beim Stift zur Genüge.

Haben Sie denn nun den Stift-Tiefbauer oder "Ihren" beauftragt? Und wann definiert der Stift ---Baubeginn--?




Dagoos
Master & Commander
Beiträge: 399

15.09.2010 11:10
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Bei der Bauzeit sind auch die Weihnachtsferien zu berücksichtigen. Ich gehe mal nicht davon aus (sorry!), dass irrendjemand ein Haus kurz nach Neujahr fertigstellen wird. Ich denke, mit ein paar Verzögerungen wird zu rechnen sein.
Der Standartvertrag vom Stift sah bei uns 150,00/Woche Verzögerung vor. Hat sich da was verändert?

Ich finde es übrigens interessant, dass es keine Bauablaufpläne mehr geben soll. Dann läßt sich eine Baubehinderungsanzeige im Wintern natürlich viel einfacher durchsetzen. Wir hatte noch das Glück, einen Bauablaufplan zu haben. Das hat uns bei 17 Wochen Verzögerung den Ar.... gerettet.

Gruß
Dagoos



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

15.09.2010 20:10
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Also ich habe ein Schreiben bekommen, daß Baubeginn eben der 16.08.2010 und Fertig somit 16.01.2011 ist. Der TATSÄCHLICHE Baubeginn ist allerdings laut Stift Haus jetzt wenn der Erdbauer loslegt. Also haben die nen Monat verzug.
Wir planen sowieso ne Spanne ein also so Ende Februar. Wir haben die 150€ pro Woche im Vertrag und wir bekommen auch nen Bauablaufplan. Also bei uns ist das noch alles so.
Nun haben heute die Erdbauer alles soweit fertig gemacht und am Freitag sollte der Rohbauer für Frostschürze und Bodenplatte kommen. Da aber der Bauleiter den kommenden mit dem nächste Freitag verwechselt hat kommen die Rohbauer nun also erst am 24.09. Somit steht der fertige Boden ne Woche rum. Mal sehen.

Gruß
sumi1201



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

23.09.2010 05:16
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Heute kommt die Frostschürze und die Bodenplatte. Ab nächste Woche gehts dann mit dem Mauern los. Netter neuer Bauleiter. Haben Ihn gestern kennengelernt. Also meld mich wieder

Gruß



Glühwurm
User
Beiträge: 4

02.11.2010 14:39
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo sumi1201,

Ich bewundere Deinen Entusiasmus.Denke aber mit deinem Polster von 4 wochen wird wohl nichts.Wir Bauen in Bayern also auch mit IBG Süd und sind jetzt schon 4 wochen drüber. Ein Ende ist nicht in sicht.Unser Bauleiter ist auch nett,aber leider kann ich nicht bei Ihm Wohnen.

Trotzdem viel Glück!!!!



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

13.01.2011 14:41
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Nun Neues Jahr neuer Streß ??

Erst mal alles gute Euch allen. Ja ich war lange nicht da und habe viel erlebt mit I*G Haus.
Nachdem ja am 16.08 offizieller Baugebinn war und der tatsächliche Baubeginn aber der 27.09 war hatten wir
schon einigen Verzug drin. Bis der Bau begonnen hat, habe ich dann auch meinen Bauleiter Nr. 3 bekommen.
Der erste hat gekündigt, der zweite war zu weit weg und der dritte da lag mein Bauvorhaben auf dem Weg.

Nun nachdem die Bodenplatte fertig war kam dann erstmal nix, da kein Rohbauer bereit war. Dann wurde das EG gemauert und dann kamen 2 Wochen verpätet die Deckenplatten drauf. Dann hatte der Rohbauer keine Zeit und mein Dachstuhl wurde aus logistischen Gründen nicht termingerecht ausgeliefert sondern zuerst ein anderer. Dann kam der Dachstuhl und danach die Rohbauer um das OG fertig zu Mauern. Anfang November hätten dann die Fensterbauer kommen sollen. Allerdings kam da der Wintereinbruch und die Firma (Osnabrück) konnt/wollte nicht kommen um die Fenster einzubauen. Bauleiter hat dies 3 mal angemahnt dann habe ich mir eine Fenterbaufirma gesucht damit die Fenster nich vor den Bauferien an Weihnachten eingebaut werden.

Mein Bauleiter hat Gottseidank mitgespielt und die anderen Fensterbauer gekündigt. Der Dachdecker wollte dann auch nciht mehr vor Weihnachten kommen. Den habe ich bekniet damit er das Dach zumindest Regendicht bringt über Weihnachten. Das hat er auch gemacht. In der zwischenzeit habe ich mal bei der Geschäftsführung nachgefragt wie denn die 4-6 Wochen Leerlauf im vom 16.08 an zu erklären sein, da ich keinen witterungsbedingten Baustopp finanziell akzeptieren werde. Nun da kam ein Schreiben zurück das absolut für den Ar.. war denn da stand nur heiße Luft drin und das I*G Haus mir absolut keine rechenschaft ablegen müsse.

Ich telefoniere eigentlich nur noch direkt mit den Handwerkern und verhandle die Termine um diese dann anschließend dem Bauleiter mitzuteilen. Nicht meine Aufgabe aber wie man am Fensterbauer und Dachdecker sehen kann hats was gebracht.

Nun habe ich zwischen den Jahren mit dem Dachdecker gesprochen, daß er nach den Bauferien am 10.01. wieder auf meiner Baustelle sein soll und ich bis dahin dafür sorge das falls Schnee auf dem Dach liegt dieser Weg ist. Da meinte er, er wisse noch nicht ob er das schaffe oder wolle da I*G Haus seine alten Rechnungen vom September noch nicht mal bezahlt habe.
Nach langem Reden hat er mir versprochen am 11.1 anzufangen und siehe da vorgestern ging es los mit Dach eindecken.

Also ich bin mal gespannt wie es weitergeht, nachdem wir nun Bauleiter Nr. 4 bekommen haben da Nr.3 krank wurde vor Weihnachten und eigentlich nur kurz eingesprungen ist aufgrund Personalmangel.

Wie gesagt ich versuche gerade viel selber zu organisieren und alles schriftlich fest zu halten.

Es ist sau chaotisch und ärgerlich aber ich bin immer noch optimistisch das wir 2011 einziehen :-)

Gruß
sumi1201



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

14.02.2011 19:46
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Soooooo und weiter gehts.

Wie gesagt der Dachdecker hat wie versprochen das Dach zugemacht und heute die letzten Arbeiten daran fertiggestellt. Vielen Dank and en Dachdecker aus Schelklingen und das obwohl er noch immer kein Geld bekommen hat von den anderen Baustellen.
Der Elektriker ist heute auch fertig geworden und hat sogar alle unsere Sonderwünsche ( LED in der Wand am Treppenaufgang) sauber eingearbeitet.
Der Fensterbauer ist auch fertig und hat noch kleine Reklamationen zu bearbeiten z.B. gehen die Rolläden an den Terassentüren nicht ganz nach oben, als wäre die Feder am Ende. Und im Gästeklo fehlen wohl 3-4 Lamellen das der Rolladen komplett schließt. Eigenartig !

Nun habe ich meinen Bauleiter um eine aktuelle Bauzeitplanung gebeten die ich auch bekommen der momentan fast stimmt. Letzte Woche hatte ich mit der Prokuristen Frau R.... ein Gespräch,da ich 800€ nachzahlen müssen für einen Wanddurchbruch vom Wohnzimmer in den Flur für die Reinigungsöffnungen des Kamines. Da ich dies aber nie bestellt habe habe ich diese Zahlung verweigert. Frau R. rief an um mir Kulanz halber eine Zahlung von 500€ anzubieten da ich schließlich Vorteile dadurch hätte. Gleichzeitig hat mir die Maurerfirma diese Arbeit mit 160€ in Rechnung gestellt. Auf meine Frage die den dieser Aufschlag zustande käme meinte diese irgendwas von Statik und Auftrag.
Ich habe Ihr nun Kulanz halber angeboten genau diese 160€ zu bezahlen, da ich wirklich einen Vorteil davon habe und die Maurerfirma die gute Arbeit geleistet hat nicht darauf sitzen lassen wollte.

Gleichzeitig bat ich Sie mir doch mal einen neuen Übergabetermin zu berechnen, da wir ja schon einige Wochen im Verzug sind, auch ohne Bauferien (3 Wochen) und witterungsbedingt (3Wochen): Das tat Sie auch und hat mir auch einen Bauablaufplan geschickt. Allerdings beginnt der Elektriker sort erst am 28.02. ?!?!? Genau der ist heute fertig geworden.

Heute habe ich den kontakt des Trockenbauers/Verputzers bekommen und mit Ihm Kontakt aufgenommen, da dieser laut BL diese Woche bei mir anfangen muß.
Der Chef der Firma war auch sehr nett und meinte, daß er noch nicht wisse ob er diese Baustelle überhaupt übernehme, da er das Geld der anderen 3-4 Baustellen noch nicht erhalten hat ( OH WUNDER ! ! )

Und er hat im Vertrag den er noch vorliegen hat nicht diese Woche sondern nächste Woche stehen. Nun haben wir vereinbart, daß falls er es schaft er diese Woche noch anfangen werde. Mal sehen.

Turbulente Wochen kommen nun noch auf uns zu, allerdings macht mir die Zahlungsmoral von IBG schon nachdenklich, da wirklich jeder Handwerker sein Geld NIE innerhalb der vertraglichen Zeit bekommt und NIE ohne Druck auszuüben. Ich weiß ja nicht aber das kann doch auch nciht sein

Dazu noch eine Frage: Ist das Gesetzlich erlaubt ein Zahlungsziel von 5 Tagen zu fordern. Ein Bekannter meinte das dies nicht erlaubt sei und laut VBO 4 Wochen sind ? Trifft das auch für Stift zu ? Oder weil das im Vertrag steht den ich unterschrieben habe muß ich das einhalten ?

Danke und bald gehts weiter

Gruß
sumi1201



Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 250

15.02.2011 07:59
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo Sumi,
folgender Link kann und wird wichtige von Dir gestellte Fragen beantworten. Und noch vieles mehr!

http://www.vpb.de/problematische-vertrag...ln.html#ZAHLUNG



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

15.02.2011 09:24
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo,
nun, zumindest gibts Bewegung...das ist ja auch was, oder?
Vertrag ist Vertrag. Wenn 2 Parteien einen solchen schließen und ihn durch Unterschrift *besiegeln*, dann gilt der. Zahlungsziele sind sooo! weit gestreut.
Das geht von Vorauskasse bis niemals;-)
5 Tage sind durchaus zulässig. Sicher steht aber in Ihrem Vertrag, dass die Zahlung zu 100% fällig ist, wenn die Leistung zu 100% fertig und mangelfrei ist, oder?
Steht das nicht dort, gilt es trotzdem. Aus diesem Grund gibt es ja die Splittung, die auch der Stift seinen Unternehmern gegenüber anwendet. Es werden also immer xx% der Gesamtsumme eingehalten, bis es die Mangelfrei+Fertig-Erklärung des BL gibt. Gebräuchlich sind 10%.
Das hat nichts mit den Eigenarten des Stifts zu tun, die Ihnen hier die Handwerker *verraten*.

So dreht es viele SF-Firmen langsam, aber sicher in die böse Richtung, die bei *I...* endet.
Aber das ist eine andere Geschichte.

Das mit den 160,- ist doch in Ordnung! Mehr als der Handwerker hat keiner gemacht...Ob aber der nun überhaupt etwas bekommt, ist die Frage. Überlegen Sie bitte, wer im Reiche der Prokuristin alles sitzt und von jeder Summe ein Teilchen Provision beansprucht.

Bauzeitenplan ist Sache des BL...nur der hat den Überblick, wenn er den denn hat.
Alles andere ist Augenwischerei und PC-Ausdruck von unrichtigen früheren Planungen, also zu vergessen.
Trotzdem, Sumi...weiter gehts




sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

15.02.2011 17:35
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Danke für den Tip. Werde mich mal durchwühlen.

Gruß



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

15.02.2011 17:49
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo Baulöwe,

ja es stimmt es bewegt sich was. Ich habe von der Dachdecker Abschlagsumme und von der Fensterbauer Summe etwas einbehalten, jeweils was Stift vorgeschlagen hat und das war oh wunder mehr als 10% das ist schon mal super und solange nicht alles 100%ig fertig gestellt ist wird nichts überwiesen.

Ich habe in meinem Vertrag nachgelesen und da steht nix drin von den 5 Tagen Zahlungsziel. Muß ich mich dann doch daran halten ? Es steht lediglich im Hausbauvertrag Standard (Stand 17.02.10)§ 5 Abs. 3 ......Bei vom Bauherrn zu vertretenden Verzögerungen (z.B.Fehlen der unter§5.1 genannten Voraussetzungen, Zahlungsverzug,nicht rechtzeitig erbrachte Eigenleistungen oder Bereitstellung der Hausanschlüße) verlängert sich die Bauzeit



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

15.02.2011 20:00
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo,
ich meine schon, daß das Zahlungsziel fest vereinbart sein muß.
Sonst könnte man sich selbst 30 Tage setzen???




Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 250

15.02.2011 21:40
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Das Zahlungsziel ist definitv nicht vereinbart. Dies kann nachträglich vereinbart werden. Leben und Leben lassen.



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

16.02.2011 08:46
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo,
Wovon träumen Sie?
Eine Rechnung für eine Leistung, die mangelfrei erbracht und abgenommen ist, ist je nach vereinbartem Zahlungsziel fällig.
Die Frist zur Zahlung sollte also in der Rechnung stehen.
Das ist doch auch absolut üblich, egal in welcher Branche.
Wenn "Leben und leben lassen" gälte, gäbe es unendlich mehr Insolvenzen.

So geht es nicht.
Leben lassen spiegelt sich durch Preise und evtl. Rabatte.




sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

16.02.2011 10:27
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo und guten morgen,

also es steht auf der Rechnung zahlbar innerhalb 5 Tagen. Im Vertrag steht darüber garnichts. Es geht mir ja nicht darum das Geld nicht zu bezahlen, allerdings finde ich 5 Tage echt stramm. Ich hab dann auch nicht gleich Zeit auf die Baustelle zu fahren und zu schauen ob auch alles wirklich 100% fertiggestellt ist. Das letzte Mal kam am Tag unsres Urlaubes eine Rechnung, aber wir waren da schon weg und Schwupp du bist zurück und hast dann auch noch die erste Mahnung im Briefkasten.

Aber so wie ich das verstehe gibt es keine Gesetzliche Vorgabe z.B. mind. 14 Tage und max 30 Tage oder sowas.

Heute schau ich mal nach ob Dachdecker und Fensterbauer alle Reklamationen beseitigt haben.

Gruß

sumi1201



Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 250

16.02.2011 11:11
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Wovon ich letzte Nacht geträumt habe? Von einem Vertrag der auf dem BGB beruht. Das BGB regelt klar das Zahlungsziel, falls im Vertrag keines angegeben ist.
Gute Nacht ! :-)



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

16.02.2011 15:04
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Sehr richtig, Wodan!
Das Zahlungsziel/-Frist auf der Rechnung sollte also dem BGB entsprechen, nicht wahr?
Schon ist ein Traum wahr geworden;-)
Und wenn in den Verträgen mit dem Stift (also Wodan mit Stift)die BGB-Klausel steht, ist auch alles klar.
In solchen Verträgen darf nur keine VOB-Klausel stehen. Das wäre dann mit allen Zahlungsfristen rechtswidrig.
VOB-Verträge macht der Stift mit seinen Auftragnehmern. Und das ist gut so.

Was steht denn in Ihrem Vertrag?




Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 250

16.02.2011 15:51
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

mein vertrag ist ein reiner BGB vertrag.
zum zahlungsziel gibt es keinerlei vereinbarung darin ......



baulöwe
Moderator
Beiträge: 566

17.02.2011 09:17
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hallo,
Wann zahlen Sie dann?
Ein Beispiel:
Wann begleichen Sie die vom Stift eingehende Rechnung z.B. über den Rohbau?
Angenommen, Sie hätten keine Mängel, also keinen Grund für Rückbehalt.
Die gesamte Forderung wird fällig.
Was sagt das BGB?...bzw. wann zahlen Sie?




sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

18.02.2011 20:29
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Hier mal ein paar Eindrücke. . . . .



Angefügte Bilder:
Blick auf die Zwei Terrassentüren.JPG   Bodenplatte.JPG   Dachdecker.JPG   Dachstuhl kommt.JPG   Das Dach ist eingedeckt.JPG   Hauseingang.JPG   Hofeinfahrt.JPG   Wintereinbruch.JPG  
sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

18.02.2011 20:33
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Zitat von baulöwe
Hallo,
Wann zahlen Sie dann?
Ein Beispiel:
Wann begleichen Sie die vom Stift eingehende Rechnung z.B. über den Rohbau?
Angenommen, Sie hätten keine Mängel, also keinen Grund für Rückbehalt.
Die gesamte Forderung wird fällig.
Was sagt das BGB?...bzw. wann zahlen Sie?



Was ich nun herausgefunden habe ist, das die 5 Tage ein nicht klar definiertes Zahlungsziel ist. Der Rechnungssteller kann nämlich nicht nachweisen wann die Rechnung angekommen ist und gelesen wird. Mahnungen nach z.B. 14 Tagen sind somit nicht gültig vom Stift. Natürlich wird gezahlt wenn alles in Ordnung ist. Aber es ist schon knapp bemessen innerhalb 5 Tagen den Bau kontrollieren und das Geld anzuweisen. Ausser man hat immer die Möglichkeit auf die Baustelle zu fahren.



sumi1201
Master & Commander
Beiträge: 127

22.02.2011 18:38
RE: Komfort Haus im Grenzgebiet Allgäu / BW antworten

Da hab ich den Elektriker wohl zu früh gelobt.

In einem kinderzimmer sind die Steine in die Lichtschalter und Steckdose eingesetzt wurden gerissen. Also mit etwas Kraft könnt ich die äußere Hälfter der Steine rausreissen.

In der Küche hat er in die Außenmauer eine 4rer Leiste gebohrt, daß die Außenmauer nach Außen teilweise durchgebrochen ist.

Der Bauleiter hat nun eine Mängelanzeige an den Elektriker geschickt und meinte der verklebt das dann halt. Ich habe die Reklamation schriftlich eingereicht mit der Forderung um fachgerechte Beseitigung der Mängel. Ist das Fachgerecht wenn der Elektriker das nun mit der Klebemasse mit der er die Dosen in den Bohrlöchern fixiert zu klebt ? Ich glaube nicht ! Was können die Fachleute dazu sagen ?

Und heute kam die Rechnung vom Stift über Elektroinstallation und Sanitärrohinstallation. Zweites hat noch garnicht stattgefunden. Ich also wieder per Mail die Rechnung reklamiert und geschrieben das kein Cent überwiesen wird bis laut Hausbauvertrag §6 zahlungsplan diese Installationen fertiggestellt sind und die Reklamationen fachgerecht behoben worden sind.

Bitte um Tipps wenn ich etwas besser hätte machen können.

Danke

sumi1201



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