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Hallo,
wir haben in unserem Haus einen Riss entdeckt unter dem tragenden Stahlträger in der Decke. Dieser geht von oben bis unten durch alle Steine komplett innen und aussen. Laut BL soll nun Montag der Rohbauer kommen und dies beheben. Habt ihr nen Plan wie? Wohnen ja schon drin, und der macht doch da sicher die Wand auf oder? Mache mir da schon Sorgen. Zumal morgen die Dämmung drauf soll, bis auf diese Stelle eben.
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 08.04.2010 19:47 |
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Hallo, Verschiebungsrisse? Wer hat denn diesen Ausdruck "geboren"? So etwas gibts in der "Fachwelt der Risskenner" überhaupt nicht. Der Rohbauer wird morgen kommen und sich den Riss anschauen, dann am Kopf kratzen und sicher wieder wegfahren. Haben Sie eine schriftliche Mängelanzeige geschrieben? An den BL oder den Stift selber? Nein? Dann empfehle ich dringend, das schnell nachzuholen. Wie breit und wie tief ist denn der Riss?
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Natürlich wir machen alles schriftlich. Und der BL sagte das das definitiv behoben werden muss, da es ein riss von oben bis unten von aussen nach innen ist. Der rechte teil sozusagen steht 1 mm weiter aussen als der linke. Und der Stahlträger schiebt weiter, so wurde es uns vom Fachmann erklärt. Es muss also was getan werden. Nur das wie interessiert mich.
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Hecky
Administrator
Beiträge: 393
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| 08.04.2010 23:00 |
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Hallo Doppelhaushälfte,
ich denke mal, das der T-Träger den Bereich Küche Wohnraum bzw. Esszimmer Statikmäßig abdecken sollte, wegen Überlänge (Deckenlast). Auf den Rohbaufotos ist jedoch überhaubt keine Betonunterstützung bezüglich des T-Trägers erfolgt. Auch die Position kurz vom nächsten Fenster ist sehr nah (ungünstig). (bedingt durch Fenstereinbau incl. Rolläden)

Ist der Riss an dieser Stelle sichtbar ?
Gruß Hecky
man(n) gönnt sich ja sonst nichts.
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nein Hecky leider ist er da noch nicht sichtbar. Aber kurz danach ist er aufgetreten. Aber an der stell unter dem Träger die da sichtbar ist ist ein Mega riss und der geht eben von oben bis runter und durch von aussen nach innen.
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Auf unserem Blog sieht man das es behoben wurde. Von aussen mit unzähligen Bohrungen und einem Mörtel Kleber Gemisch, von innen wurde nicht gebohrt da wir ja schon drinnen wohnen und somit nur mit dem messer alles ausgeschnitten. Und auch hier verklebt. Laut Rohbauer sollte es nicht wieder kommen. Tut es dies dennoch kommt er wieder dan nheisst es Holzdecke runter, Fliesen weg klopfen und wand komplett auf machen. Was wir aber nicht hoffen. Denn dann müßte auch der Statiker nochmal hier auflaufen.  Also wir hoffen das beste. Haben auch noch nicht drüber gestrichen weil wir erstmal warten ob sich was tut.
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 28.04.2010 08:23 |
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Hallo, ebenso wichtig wie die Art der Rißsanierung ist ja mal, zu erfahren, was die Ursache für diesen Riß war/ist! Hat sich ein Statiker dazu geäußert? "Verschiebungsrisse" gibts nämlich nicht. Risse sanieren ist eine gute Sache, wenn die Ursache erkannt und mit der Sanierung für immer behoben ist. Mir scheint das bei Ihnen nicht der Fall zu sein, zumindest nach dem, was Sie hier schreiben!
Ein Hinweis gefällig? Zur Beobachtung des Risses von innen (und auch außen, solange noch kein A-Putz dran ist) kann man sog. Gipsmarken setzen. Direkt auf den Riß in ca. 50 cm Abstand von oben nach unten kleine, dicke "Gipstaler" aufpappen. An diesen erkennt man dann sofort die geringste Bewegung, denn die Gipsmarken reißen. Da kann man messen und am Rißbild erkennen, wieso/weshalb/warum... Ähem, gute Sachverständige können das. Und würden selbst solche Marken setzen. Die Gipsmarken kann man am Ende der ganzen Katastrophe vor dem nächsten Renovieren leicht entfernen (sie müssen nur entsprechend dick aufgepappt sein).
Übrigens: Die Gewährleistungsfrist des Stifts Ihnen gegenüber ist nicht nur 2 Jahre!! Lassen Sie sich das nicht weismachen.
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wuffi
Moderator
Beiträge: 334
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| 28.04.2010 20:38 |
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Die Gewährleistung bei Baulleistungen beträgt zwischen fünf und zehn Jahren, so war es zu mindest 2004 bei uns. Wir hatten damals nur fünf Jahre, weil es so vereinbart war, wir hatten ein Sonderangebot vom Stift genutzt. Die Regel war aber damals ZEHN Jahre.
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baulöwe
Moderator
Beiträge: 620
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| 29.04.2010 10:36 |
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Hallo, und auch hier, wie fast immer, kommt es drauf an! Nämlich auf die Art der Vereinbarung und auf die Art der Mängel. Und wer mit wem etwas vereinbart. Im Falle von @doppelhaushälfte ist ja die Frage, welche Ursache dieser Riss hat, wer ihn also zu verantworten hat und welche Gewährleistungsfrist für wen daraus resultiert. Wie und wer ihn saniert, ist ja nur Therapie. Aber die Diagnose vorher fehlt offenbar... Nun, wir werden lesen, was der BL und der Statiker "meinen".
Das BGB ist bei Baumängeln auch nicht ganz außen vor, egal, was man separat vereinbart.
Als Bauträger würde ich am liebsten mit den Erwerbern/Bauherren gar keine Gewährleistung vereinbaren. Und mit den Subs mindestens 30 Jahre. So breit streut Gewährleistung!! 
Zum Glück gehts nicht ganz so! Denn es gibt das BGB, die VOB und etliches mehr an Gesetzeswerk.
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