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Dieses Thema hat 17 Antworten
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Inschi
Besucher
Beiträge: 279

12.06.2007 08:11
Mängelliste führen antworten

Zitat:

Es kommt einem so vor als ob die hoffen, der Kunde vergisst das er etwas gefragt hat.


... und das klappt auch ziemlich oft.

Als Vorbeugung sollte man daher als Bauherr eine tabellarische Mängelliste führen, in der man alle Mängel, das Datum der schriftlichen Rüge sowie die erfolgreiche Erledigung (oder auch nicht) festhält. In einer zusätzlichen Spalte kann man außerdem noch den Geldbetrag notieren, den man sicherheitshalber einbehalten hat (das Dreifache der geschätzten Mangelbeseitigungskosten ist angemessen). Unerledigtes wird dann bei der Abnahme nicht so leicht vergessen.

Grüße,
Inschi

Jost75
Master & Commander
Beiträge: 125

12.06.2007 10:56
Mängelliste führen antworten
guter tipp, für die bisher angefallen probleme habe ich auch schon alles schriftlich festgehalten, oder gleich immer schriftlich bei ibg eingefordert (zusagen usw.)

jost75

Pittechno
Master & Commander
Beiträge: 66

07.09.2010 23:52
RE: Mängelliste führen antworten

Nur zur Vervollständigung:
seit kurzem darf man nicht mehr das Dreifache, sodern nur das Doppelte einbehalten. (Gem. § 641 Absatz III BGB)



baulöwe
Moderator
Beiträge: 570

08.09.2010 11:36
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
das mit dem Einbehalten klingt zwar verführerisch, ist aber nicht ganz einfach rechtssicher durchzusetzen.
Dem AN (hier der Stift bzw. seine AN) muss Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben werden. Diese Gelegenheit *richtig* zu geben, ist ein kleines bürokratisches und formales Kunstwerk.
Die *fortgeführte* Mängelliste ist hierzu ein wertvoller Baustein. So machen das auch die Projektsteuerer bei großen Bauvorhaben. Da wird nicht telefoniert, da wird in der Baubesprechung Punkt 34.5.11 als erledigt abgehakt...oder mitgenommen mit Frist. Die Frist ist wichtig, um nachfolgenen Gewerken keinen Stau zu bereiten. Werden Fristen nicht eingehalten, beauftragt der AG/Bauherr eine Firma X, die das schnell, gut und teuer macht.
Schließlich arbeiten alle nach der VOB. Das wird bei privaten Bauherren oft vernachlässigt.




baulöwe
Moderator
Beiträge: 570

08.09.2010 11:42
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
§ 641 BGB nennt aber:
...in der Regel...ist angemessen das Doppelte.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Nach unten und nach oben!
Deswegen sollte man den Pfad durch die *befristete Mängelliste* unterstützen. Baubegleiter machen das als tägliches Geschäft, im Kleinen wie im Großen. ;o))




Pittechno
Master & Commander
Beiträge: 66

08.09.2010 15:25
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo Baulöwe,

ich habe IBG eine Mängelliste mit einer Frist von 3 Wochen geschickt, die exakt heute endet.
Das Haus ist bei weitem noch nicht fertig. Die Gewerke sind aber bereits bezahlt worden, mit Abzug wegen Mängeln.

Es ist leider nichts nachgebessert worden. Soll ich konsequent bleiben und eine Firma beauftragen oder IBG nochmal eine Chance geben?
Was wäre Ihre Empfehlung?

Gruß
Peter



baulöwe
Moderator
Beiträge: 570

08.09.2010 19:09
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
es geht nicht darum, einer Firma eine Chance zu geben.
Es geht um die rechtssichere Forderung der Mängelbeseitigung.
Ich würde auf mein erstes Schreiben mit der Fristsetzung verweisen und eine kurze Nachfrist setzen.

Natürlich kommt es auch immer auf die Mängel an.
Aus jeder Sicht verschieden...mal sinds welche, mal sind es keine.
Wer hat Ihnen gesagt, dass es welche sind?

Wenn Sie aber bereits Abzüge an der Zahlung vorgenommen haben, wird die Firma sich nicht mehr bemühen. Sie hat jetzt Geld zu X% der fälligen Summe und wird sich damit zufriedengeben. *Verluste* dieser Art sind eingerechnet.
Versetzen Sie sich in die Lage des Stifts, das lässt vieles anders ausschauen.




Pittechno
Master & Commander
Beiträge: 66

08.09.2010 23:16
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,

geprüft wurden die Gewerke von einem Sachverständigen (VPB).

Dass ich Beträge bereits überwiesen habe, war auf jeden Fall falsch. Bei den nächsten Rechnungen werde ich mit

der Überweisung solange warten, bis alle Mängel nicht beseitigt werden.

Gruß
Peter



Dagoos
Master & Commander
Beiträge: 399

09.09.2010 09:38
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
bei uns haben ich derzeit das Gefühl, der Stift hat unsere letzten Raten bereits abgeschrieben, denn es tut sich überhaupt nichts mehr.
Ich bin jetzt übrigens gerade dabei, eine andere Firam mit den noch anstehenden Nacharbeiten zu beauftragen, da unsere BL zugeben musste, dass sie auch keine Möglichkeit mehr hat. Mal sehen, ob danach vom zurückgehaltenen Geld noch was übrig bleibt.

Gruß
Dagoos



Pittechno
Master & Commander
Beiträge: 66

09.09.2010 09:56
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo Dagoos,

was muss noch alles an Ihrem Haus gemacht werden?

Gruß
Peter



baulöwe
Moderator
Beiträge: 570

09.09.2010 10:15
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
es klingt immer so einfach, ist aber ziemlich schwierig.
Denn: ein privater Bauherr kann in aller Regel gar nicht wissen, was man tun muss, um auf der sicheren Seite zu sein.
Das ist das große *zwielichtige* Plus von Unternehmen, die ausschließlich für Privatleute bauen. Zwielichtig im Sinne der beiden Sichtweisen!
Sie wissen, was damit gemeint ist !?

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Baubegleiter vom Verband. Der kann Ihnen erläutern, welches Getriebe in Gang gesetzt wird, wenn Sie sich jetzt dazu entschließen, erst nach kompletter Mängelbeseitigung ihre Teil-Rechnung zu zahlen.

Ganz grob:
Die Vertragsfirma schaut kurz in den Vertrag und wird in aller Regel *gar nichts mehr* tun, solange Sie nicht vertragsgemäße Zahlungen geleistet haben. Vielleicht fordert sie Sie noch schriftlich auf, sich an den Vertrag zu halten.
Damit schiebt sich alles, aber auch alles in ziemliche Ferne. Ihr Bauvorhaben wird quasi zum *Letzten*...
Weil:
Fast nie detailliert vereinbart ist, was der Bauherr *ziehen* kann, wenn es nicht wie im Hochglanzprospekt und im Standardvertrag läuft.
Mängel und deren Abarbeitung sind in der Werbung und im Standard/Musterbau eben nicht vorgesehen.

Auch aus diesem Grunde hoffe ich, dass *Noch-Bauwillige* hier mitlesen und von Beginn an einen Baubegleiter mit Fach-und Sachverstand ins Boot holen. Noch vor Vertragsabschluss.

Nicht immer berechtigt ein von einem Sachverständigen erkannter Mangel auch zur Einbehaltung der Gewerke-Summe. Es können nur Prozente sein. Diese zu finden, ist die Kunst. Ihr SV vom VPB kennt die Kunst!




Wodan23
Master & Commander
Beiträge: 252

11.02.2011 16:12
RE: Mängelliste führen antworten

HAllole,
ich habe jetzt auch eine Mängelliste angelegt und war überrascht wie schnell sich so ein paar kleinigkeiten summieren.
Z.B.: Bei mir fehlt der Bitumenanstrich der gehört eigentlich zum Gewerk Sohle Fundament. BL hat gemeint, kein Problem, das soll dder Handwerker machen, der das WDVS macht. Nun habe ich immer mehr solche Kleinigkeiten und cih denke ich sollte zumindest in Teilen Geld zurückhalten. Darf man das in diesem Falle und falls ja, auf welchen Paragraphen kann man sich bei solchen Dingen beziehen?
Ich denke einfach Geld zurückhalten und eine email an BL mit Begründung, damit ist es nicht getan ...

Für Antworten wäre ich dankbar !



baulöwe
Moderator
Beiträge: 570

13.02.2011 18:34
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
das Führen von Mängellisten allein hilft nicht.
Als Bauherr können Sie sich privat dicke Bücher füllen.
Der Auftragnehmer, hier also wohl der Stift, muss aber über den vermeintlichen Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Sonst stellt er sich zu recht *dumm*.
Man sollte das schriftlich und nachweisbar tun.
Kriegt der BL die Mängelliste, ist der der erste, der abwehren wird. Alles halb so schlimm und eigentlich ja Restleistung...so heißt der Mangel dann.

Wenn Sie jetzt Geld zurückhalten, wird nicht mehr geleistet.
Das ist buchhalterische Arbeit.
Das hat nichts mit dem Bau an sich zu tun.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Schlussrechnung einzubehalten, wenn Mängel bis dahin nicht beseitigt sind bzw. Restleistungen nicht erbracht sind.

Aber Sie können permanent die Beseitigung der Mängel fordern. Ob es Mängel oder Restleistungen sind, wird sich dann herausstellen.




Dagoos
Master & Commander
Beiträge: 399

17.02.2011 20:59
RE: Mängelliste führen antworten

Manchmal reicht die Schlussrechnung aber nicht. Die ist beim Stift, aus verständlichen Gründen, recht klein bemessen. Ich habe bereits, nach schriftlicher Ankündigung, bei der vorletzten Rechnung aufgehört zu zahlen. Und das war gut so, denn die Nacharbeiten kosten richtig Kohle.

Gruß
Dagoos



katonak81
Operator
Beiträge: 13

17.01.2012 22:49
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,ich habe eine frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.Wir sollten eigentlich nàchste woche haus übergabe machen aber da wir, die vor letzte rate nicht bezahlen wollen,da wir mehr als 6 monate im verzug sind und so weiter, haben wir natürlich angst das die übergabe nicht statt findet!meine frage ist ob die IBG das machen kann oder nicht?lg



Kathrn S.
Master & Commander
Beiträge: 89


18.01.2012 08:06
RE: Mängelliste führen antworten

wir haben das gleiche Problem... unsere letzte Rate ist nun auch shcon aufgebraucht... habt ihr mit eurem Bauleiter schon darüber geredet? ... denn in Vorkasse müsst ihr ja nun auch nicht gehen. Wäre sicherlich unklug... eventuell könnt ihr euch ja auf eine Teilzahlung einigen.

Wir müssen das Thema auch noch angehen... oder eventuell haben noch ein paar Mitglieder hier einen rat, die bereits fertig sind mit dem Bau und auch länger in Verzug waren.



baulöwe
Moderator
Beiträge: 570

18.01.2012 10:14
RE: Mängelliste führen antworten

Hallo,
eine Schlussrechnung heißt nicht umsonst so.
Abgerechnet wird zum Schluß!
(Das hat was, oder??)
Weil die Summe nur noch recht klein ist, steht sie wahrscheinlich nicht im Verhältnis zu den Mängeln oder unfertigen Restleistungen.

@Dagoos hat es vor einem Jahr beschrieben und ich ebenso.
Es hat sich nichts geändert seitdem.

Wer Angst hat und VOR der mangelfreien und fertigen Leistung (Das Traumhaus) zahlt, hat nur eine mikroskopisch kleine Chance,die ganze Sache gut und ohne weiteren Stress über die Bühne zu bringen.
Zurückhalten ist ein Recht. Es heißt Zurückbehaltungsrecht.

Wer meint, das Haus sei übergabefertig/-fähig, der verlangt die Übergabe/Abnahme.
Das ist ja hier der Stift. Man will es endlich *lossein*.
Ihr selbst verlangt die Übergabe ja schon seit Wochen oder Monaten...so wie vertraglich vereinbart.

Was soll eine Teilzahlung erreichen?
Nichts wird damit erreicht.




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