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Dieses Thema hat 6 Antworten
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18.07.2007 20:18
Betonanlieferung antworten
Guten Tag,
ich weiss nicht ob dieses Tema in diese Rubrik gehört, versuche es aber trotzdem.
Heute ist folgendes passiert -
bei einem Baustofffachhandel habe ich für meine Eltern Fertigbeton bestellt.
Am Telefon wurde abkeklärt, dass der Betonmischer eine mindestens 3Meter breite Einfahrt zum Anliefern braucht, was auch gegeben ist.
Dummerweise kam der 4 Achsige LKW durch seine Länge aber jetzt nicht um eine Vorhandene Kurve bis zum Haus.
Es war kein Schlauch, sondern ein starres Rohr vereinbart worden.
Unverrichteter Dinge fuhr der Fahrer mit dem Beton wieder weg, da es auch anderweitig keine Möglichkeit gab den Beton abzuladen.
Die Lierfirma (Hagebaumarkt, Kipp und Grünhoff) besteht jetzt aber nicht nur auf den (vorher zu Bezahlenden) Betonpreis, sondern auch noch auf die Entsorgungsgebühr!!!
Ist das Rechtens? Wer ist in diesem Falle "Schuld"?
Hat jemand Erfahrungen mit diesem, oder einem änhlichen Thema?
Vielen Dank für die Antworten





18.07.2007 21:19
Betonanlieferung antworten
Hallo User,


Zitat:

Dummerweise kam der 4 Achsige LKW durch seine Länge aber jetzt nicht um eine Vorhandene Kurve bis zum Haus.
Es war kein Schlauch, sondern ein starres Rohr vereinbart worden.


Wenn sich diese Kurve nicht auf deinem Grundstück befindet..sollte das auch nicht dein Problem sein.
Öffentliche Wege/Straßen müssen so beschaffen sein, so das auch ein Feuerwehrwagen, der möglicherweise noch länger ist als der Betonmischer, diese passieren kann.

Zitat:

Die Lieferfirma (Hagebaumarkt, Kipp und Grünhoff) besteht jetzt aber nicht nur auf den (vorher zu Bezahlenden) Betonpreis, sondern auch noch auf die Entsorgungsgebühr!!!


Das kann nur ein schlechter Scherz sein, du wirst an diesem Tag bestimmt nicht der einzige Kunde bei denen gewesen sein !

Was wäre denn gewesen wenn dieser Betonmischer auf der Autobahn 3 Stunden im Stau gestanden hätte.......hätte dann der Stauverursacher die Entsorgung bezahlt ?
Für solche Vorfälle sollte die Lieferfirma eine Versicherung haben !

Gruss Hecky

ilis
Besucher
Beiträge: 279

19.07.2007 07:56
Betonanlieferung antworten
Na so ganz simpel ist's dann auch nicht.
Bevpr man dazu was sagen kann, muss man sicherlich wissen, WAS EXAKT vereinbart war.
D.h. gibt es einen schriftlichen Vertrag (zB Auftragsbestätigung) und was steht in den AGBs des Verkäufers?

Wenn in der AB oder den AGB irgendwo was von grundsätzlicher Erreichbarkeit, Mindestbreiten, Mindestlasten, etc steht, hat der Käufer vermutlich die Arschkarte gezogen.

zB:
http://www.slooten-baustoffe.de/Wir_uber_uns/Impressum/impressum.html

Zitat:


3. Lieferungen
Ist die Lieferung vereinbart, erfolgt diese frei Baustelle/Lager; sofern eine Anfahrt mög-
lich ist.



Hier lief es AUSSCHLIESSLICH telefonisch?
Dann wird's mit eventuellen Nachweisen, WAS vereinbart wurde für beide Seiten schwer (wurden die AGB überhaupt Vertragsbestandteil?). Wird vermutlich über die Rechtsanwälte gehen.

stefanhbg
Master & Commander
Beiträge: 330

25.09.2007 23:30
Betonanlieferung antworten
LÖSCH DOCH EINFACH MAL DEN GANZEN BEITRAG

Hecky
Administrator
Beiträge: 393


26.09.2007 20:51
Betonanlieferung antworten
Moin Anonymer User,

Posting #0167152172829075496 erstellt von User-ID #16700001 (Anonymous) am 25.09.2007 um 23:16:01 Uhr deutsche Zeit mit der IP 209.47.94.52

Deine IP ist eindeutig (209.47.94.52) und immer die gleiche.......lass es einfach sein...sonst..........

man(n) gönnt sich ja sonst nichts.



stefanhbg
Master & Commander
Beiträge: 330

26.09.2007 22:50
Betonanlieferung antworten
schaut mal was man beim googlen mit der IP findet ....

http://www.google.de/search?hl=de&q=%22209.47.94.52%22&btnG=Google-Suche&meta=



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